Bezüge 2024 von Bürgermeistern und Gemeindevorständen in der Steiermark – Politikergehälter
Neben dem Bürgermeister sind Gemeindevorstände die einzigen Gemeinderäte denen gesetzlich ein monatlicher Bezug zusteht. Auf dieses Gehalt kann man grundsätzlich auch nicht verzichten. Je nach Gemeindegröße ist die Anzahl der Gemeindevorstände in der Steiermark unterschiedlich:
Anzahl der Gemeindevorstände mit monatlichen Bezug
bis 3.000 Einwohner: 3 Vorstandsmitglieder (z.B. Werndorf, Dobl-Zwaring, Laßnitzhöhe)
Bürgermeister + Vizebürgermeister + Gemeindekassier
bis 10.000 Einwohner: 5 Vorstandsmitglieder (Gössendorf, Fernitz-Mellach, Hausmannstätten, Raaba-Grambach usw.)
Bürgermeister + zwei Vizebürgermeister + Gemeindekassier + ein weiteres Vorstandsmitglied
über 10.000 Einwohner: 7 Vorstandsmitglieder (Seiersberg-Pirka & Gratwein-Straßengel in Graz-Umgebung)
Bürgermeister + zwei Vizebürgermeister + Gemeindekassier + drei weiteres Vorstandsmitglied
Wie wird der Bezug von Gemeindevorständen berechnet?
Die Bezüge der Bürgermeister und anderen Gemeindevorstände richten sich in der Steiermark direkt nach dem aktuellen Bezug von Abgeordneten im Nationalrat. Dieser beträgt aktuell für das Jahr 2024 10.351 Euro pro Monat (14x) oder 144.914,00 Euro Brutto jährlich und liegt 4,85% über dem Vorjahr 2023. Laut Berechnung der Anpassungsfaktoren durch den Rechnungshof aufgrund der Inflation wären die Politikerbezüge in Österreich ab 01.01.2024 automatisch um 9,71% gestiegen – im Nationalrat wurde aber eine halbierte Erhöhung beschlossen.
Laut Steiermärkisches Gemeinde-Bezügegesetz erhalten Bürgermeister je nach Gemeindegröße einen fixen Prozentsatz dieses Ausgangsbetrags:
– Bezug des Bürgermeisters (1)
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in Gemeinden bis 500 Einwohnern 25 %
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in Gemeinden von 501 bis 1.000 Einwohnern 30 %
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in Gemeinden von 1.001 bis 2.000 Einwohnern 40 %
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in Gemeinden von 2.001 bis 3.000 Einwohnern 45 %
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in Gemeinden von 3.001 bis 5.000 Einwohnern 50 %
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in Gemeinden von 5.001 bis 7.000 Einwohnern 60 %
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in Gemeinden von 7.001 bis 10.000 Einwohnern 65 %
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in Gemeinden von 10.001 bis 15.000 Einwohnern 75 %
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in Gemeinden von 15.001 bis 20.000 Einwohnern 85 %
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in Gemeinden von 20.001 bis 30.000 Einwohnern 95 %
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in Gemeinden über 30.000 Einwohnern 100 %(Ausnahme Bürgermeisters Stadt Graz 155%)
Die Vizebürgermeister und Gemeindekassiere (welche die Buchhaltung nicht selbst machen) erhalten 30% vom Bezug ihres jeweiligen Bürgermeisters. Die weiteren Gemeindevorstände, die es in Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern gibt, erhalten 20% von Bürgermeisterbezug (nebenberuflich). Übt der Bürgermeister sein Amt hauptberuflich aus, stehen ihm 25% mehr Bezug zu. Das ergibt für das Jahr 2024 folgende Bezüge von Gemeindevorständen in der Steiermark:
Bruttobezüge für nebenberufliche Bürgermeister 2024
Ausgangsbetrag | 10.351,00 | 144.914,00 | |
Gemeinde | Bürgermeister nebenberuflich | ||
Einwohner | monatlich | jährlich | |
bis 500 | 25% | 2.587,75 | 36.228,50 |
501 – 1000 | 30% | 3.105,30 | 43.474,20 |
1.001 – 2.000 | 40% | 4.140,40 | 57.965,60 |
2.001 – 3.000 | 45% | 4.657,95 | 65.211,30 |
3.001 – 5.000 | 50% | 5.175,50 | 72.457,00 |
5.001 – 7.000 | 60% | 6.210,60 | 86.948,40 |
7.001 – 10.000 | 65% | 6.728,15 | 94.194,10 |
10.001 – 15.000 | 75% | 7.763,25 | 108.685,50 |
15.001 – 20.000 | 85% | 8.798,35 | 123.176,90 |
20.001 – 30.000 | 95% | 9.833,45 | 137.668,30 |
über 30.000 (außer Graz) | 100% | 10.351,00 | 144.914,00 |
Bezüge hauptberufliche Bürgermeister 2024 (25% mehr als nebenberufliche Bgm.)
Ausgangsbetrag | 10.351,00 | 144.914,00 | |
Gemeinde | Bürgermeister hauptberuflich | ||
Einwohner | monatlich | jährlich | |
bis 500 | 25% | 3.234,69 | 45.285,63 |
501 – 1000 | 30% | 3.881,63 | 54.342,75 |
1.001 – 2.000 | 40% | 5.175,50 | 72.457,00 |
2.001 – 3.000 | 45% | 5.822,44 | 81.514,13 |
3.001 – 5.000 | 50% | 6.469,38 | 90.571,25 |
5.001 – 7.000 | 60% | 7.763,25 | 108.685,50 |
7.001 – 10.000 | 65% | 8.410,19 | 117.742,63 |
10.001 – 15.000 | 75% | 9.704,06 | 135.856,88 |
15.001 – 20.000 | 85% | 10.997,94 | 153.971,13 |
20.001 – 30.000 | 95% | 12.291,81 | 172.085,38 |
über 30.000 (außer Graz) | 100% | 12.938,75 | 181.142,50 |
Graz* | 155% | 16.044,05 | 224.616,70 |
* beim Bürgermeister der Stadt Graz wird immer davon ausgegangen, dass dieser das Amt im Hauptberuf ausübt.
Bruttobezüge Gemeindevorstände Steiermark 2024
Bruttobezüge Gemeindevorstände Steiermark 2024 | ||||
Gemeindekassier | Gemeindevorstände | |||
Vizebürgermeister | Stadträte | |||
30% des Bgm. | 20% des Bgm. | |||
Einwohner | monatlich | jährlich | monatlich | jährlich |
bis 500 | 776,33 | 10.868,55 | ||
501 – 1000 | 931,59 | 13.042,26 | ||
1.001 – 2.000 | 1.242,12 | 17.389,68 | ||
2.001 – 3.000 | 1.397,39 | 19.563,39 | ||
3.001 – 5.000 | 1.552,65 | 21.737,10 | 1.035,10 | 14.491,40 |
5.001 – 7.000 | 1.863,18 | 26.084,52 | 1.242,12 | 17.389,68 |
7.001 – 10.000 | 2.018,45 | 28.258,23 | 1.345,63 | 18.838,82 |
10.001 – 15.000 | 2.328,98 | 32.605,65 | 1.552,65 | 21.737,10 |
15.001 – 20.000 | 2.639,51 | 36.953,07 | 1.759,67 | 24.635,38 |
20.001 – 30.000 | 2.950,04 | 41.300,49 | 1.966,69 | 27.533,66 |
über 30.000 | 3.105,30 | 43.474,20 | 2.070,20 | 28.982,80 |
Graz | 13.456,30 | 188.388,20 | 12.421,20 | 173.896,80 |
(130%) | (120%) |
* für Graz gilt hier genauso wie beim Bürgermeister eine eigene Regelung, Vizebürgermeister erhalten 130% des Nationalratsgehalts und Stadträte 120%.
Für nebenberufliche Bürgermeister sind auch Doppelbezüge möglich, z.B. wenn man Bürgermeister und gleichzeitig Nationalrat, Bundesrat oder Landtagsabgeordneter ist.
Zum Vergleich die Bezüge von unterschiedlichen politischen Funktionen in der Steiermark:
Die Höhe laut Steiermärkischen Landes-Bezügegesetz
Funktion | monatlich | jährlich | Obergrenze Bund | |
Bundesrat | 50% | 5.175,50 | 72.457,00 | |
Landtagsabgeordneter | 65% | 6.728,20 | 94.194,80 | (max. 80%) |
2. und 3. Landtagspräsident | 85% | 8.798,40 | 123.177,60 | (max 100%) |
Nationalrat | 100% | 10.351,00 | 144.914,00 | |
Landtagsklubobmann/-frau | 125% | 12.938,80 | 181.143,20 | (max. 140%) |
1. Landtagspräsident | 135% | 13.973,90 | 195.634,60 | (max. 150%) |
Landesrat | 170% | 17.596,70 | 246.353,80 | (max. 180%) |
Landeshauptmann-Stv. | 180% | 18.631,80 | 260.845,20 | (max. 190%) |
Landeshauptmann | 190% | 19.666,90 | 275.336,60 | (max. 200%) |
25% mehr für alle Gemeindevorstände möglich
Laut Bezügegesetz können Gemeinden die Vorstandsgehälter um 25% erhöhen:
Wenn in einer Gemeinde aufgrund der besonderen Aufgabenstellung in wirtschaftlicher, kultureller, sozialer oder sonstiger Hinsicht eine erhöhte Arbeitsbelastung anfällt, kann unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinderat durch Beschluss, der zu begründen ist, den Bezug gemäß Abs. 1 um 25 % erhöhen. Dieser Beschluss ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Von einer solchen Bezugserhöhung sind Bürgermeister, die ihre Funktion hauptberuflich ausüben, ausgeschlossen.
Diesen Beschluss gibt es zum Beispiel in Raaba-Grambach, die schon mehrere Jahre die höchsten Steuereinnahmen pro Einwohner in der Steiermark verzeichnet. Bei den Gehältern für Gemeindevorstände ist dann aber die Decke erreicht, mehr ist nicht möglich, aber umgekehrt kann im Gemeinderat auch kein niedrigerer Bezug beschlossen werden bzw. können Vorstände auch nicht auf einen Teil verzichten, außer sie können das mit einem Schaden der für sie daraus besteht begründen.
Sind sonst noch monatliche Bezüge möglich?
Ja, laut Bezügegesetz kann der Gemeinderat monatliche Bezüge bis zur Höhe von weiteren Vorstandsmitgliedern (20% des nebenberuflichen Bgm.) für Ausschussobleute und Gemeinderäte mit besonderen Aufgaben (Referenten) beschließen. Natürlich nur, wenn diese nicht schon im Gemeindevorstand einen monatlichen Bezug erhalten.
In manchen Gemeinden wird dies teilweise ausgeschöpft, in Gössendorf war das in den letzten Jahren nicht der Fall und ist auch nicht geplant. D.h. Ausschussobleute in Gössendorf erhalten keinen monatlichen Bezug, vor allem in größeren Gemeinden ist es aber nicht unüblich. Ähnlich sieht es mit Referenten wie Jugendreferenten, Sportreferenten usw. aus, auch diese können ihre Aufgabe ehrenamtlich oder mit einem monatlichen Bezug ausführen, je nachdem wie der Gemeinderat dies beschließt, auch für diese gibt es in Gössendorf keine Bezüge.
Bleibt noch das Sitzungsgeld für alle Gemeinderäte
Für Gemeinderäte ohne monatlichen Bezug kann im Gemeinderat ein Sitzungsgeld pro Gemeinderatssitzung und/oder pro Ausschusssitzung beschlossen werden.
Die Höchstbeträge sind wieder fixe Prozentangaben vom monatlichen Nationalratsgehalt von 10.351 Euro. Für Gemeinderatssitzung ist das maximale Sitzungsgeld mit 1,50% (also 155,27 Euro) bzw. 1% für Ausschusssitzungen (103,51 Euro) festgelegt.
Weiters sind monatliche Bezügen für Ausschussobleute und Referenten bis max. 20% des Bürgermeisterbezuges nebenberuflich eine optionale Möglichkeit.
Ohne Beschluss steht weder Gemeinderäten noch Ausschussobleuten ein Sitzungsgeld zu.
Auch von der Höhe gibt es hier von Gemeinden die unterschiedlichsten Beschlüsse, manche Gemeinden reizen die 1,5% bzw. 1,0% voll aus, andere Gemeinden wählen einen niedrigeren Betrag. Dieses Sitzungsgeld steht nur Gemeinderäten ohne monatlichen Bezug zu und bei Ausschussitzungen nur Gemeinderäten die im jeweiligen Ausschuss sind. Gemeinderäte die als Zuhörer bei Ausschusssitzungen sind steht kein Sitzungsgeld zu.
In Gössendorf beträgt die Höhe 100 € pro Gemeinderatssitzung (gewöhnlich fünfmal Jahr) und für Ausschusssitzung in Höhe von € 70.
Gesetzliche Regelung zusammengefasst:
- Bürgermeister und Gemeindevorständen steht gesetzlich ein monatlicher Bezug zu auf den diese nicht verzichten können, dieses ist von der Gemeindegröße abhängig und orientiert sich am aktuellen Bezug von Nationalräten. Hauptberufliche Bürgermeister erhalten 25% mehr – können aber auf diesen höheren Bezug verzichten.
- Für Gemeinderäte mit besonderen Aufgaben und Ausschussobleuten KANN ein monatlicher Bezug bis zur maximalen Höhe von 20% des Bügermeisterbezugs nebenberuflich beschlossen werden.
- Für alle Gemeinderäte ohne monatlichen Bezug KANN ein Sitzungsgeld bis zu maximal 1,5% von Nationalratsbezug für Gemeinderatssitzung und 1% für Ausschusssitzungen beschlossen werden.
Alle anderen Varianten sind nicht wirklich durch das Steiermärkische Gemeinde-Bezügegesetz abgedeckt – insbesondere pauschale/monatlichen/jährliche Vergütungen für Gemeinderäte für alle Sitzungen entsprechend nicht dem Bezügegesetz.
Vorschlagsrecht Gemeindevorstände am Beispiel Graz-Umgebung Süd
Die Vorstandssitze werden wie die Mandate im Gemeinderat nach dem D’Hondt-Verfahren (auch Divisorverfahren mit Abrundung) vergeben. Für die Kleinregion GU-Süd in der Gössendorf liegt und die Kleinregion GU-6 auf der anderen Seite der Mur brachte die Gemeinderatswahl am 28. Juni 2020 folgende Vorschlagsrecht auf Vorstandssitze:
Vorschlagsrecht bedeutet, dass der jeweiligen Wahlpartei zwar der Sitz zusteht, diese aber auch jemand von einer anderen Wahlpartei vorschlagen kann. Ein aktuelles Beispiel wäre die Koalition zwischen Bürgerliste und ÖVP in Hart bei Graz, dort überlässt die Bürgerliste einen „ihrer“ drei Vorstandssitze Karl Heinz Hödl von der ÖVP als Gemeindekassier.
Bezüglich 1. und 2. Vizebürgermeister gibt es ebenfalls eine klare Regelung. Unabhängig von der Bürgermeister Partei oder Koalition steht der 1. Vizebürgermeister der stimmenstärksten Partei zu und der 2. Vizebürgermeister der zweitstärksten Partei. Um beim Beispiel Hart bei Graz zu bleiben, der SPÖ kann dort den 2. Vizbürgermeister niemand nehmen. In Gössendorf steht so der 2. Vizebürgermeister der ÖVP zu, obwohl diese nur ein Vorstandsmitglied stellt und die SPÖ vier.
Aber auch das ist ebenfalls nur ein Vorschlagsrecht, in Fernitz-Mellach stünde der 1. Vizebürgermeister der Bürgerliste als stimmenstärkste Partei zu, der 2. Vizebürgermeister der ÖVP. Laut gemeinsamen Arbeitsübereinkommen aller vier Parteien in Fernitz-Mellach hat man dies aber getauscht, da die Bürgerliste den Bürgermeister stellt hat man sich darauf geeinigt, dass der 1. VzBgm. von der zweitstärksten Partei ÖVP kommt und der zweite VzBgm. von der BL.