Gössendorf wird 2017 zu einer Tourismusgemeinde?
In der Kleinen Zeitung wird heute in einem Artikel zum GU Tourismusverband kurz erwähnt dass die Marktgemeinde Gössendorf zu einer Tourismusgemeinde Kategorie C aufgestiegen ist (gilt ab 2017).
Bürgermeister Gerald Wonner hat mir bestätigt dass er eine diesbezügliche Info erhalten hat.
Hört sich jetzt von der Bezeichnung nicht so schlecht an, man fragt sich aber was hat sich geändert damit wir als solche eingestuft werden und was bedeutet das?
Die Ortsklasse der Gemeinde A, B, C und D wird nicht nur über die Übernachtungen, sondern auch über den Gastro- und Handelsumsatz im Verhältnis zur Einwohnerzahl ermittelt, das kann sich in Gössendorf schon geändert haben. D ist der bisherige Status von Gössendorf bis Ende 2016 und bedeutet keine Tourismusgemeinde, ab 2017 wären wir dann C also die niedrigste Stufe sein.
Andere Gemeinden in GU haben durch die Gemeindefusionen mit eher ländlichen Gebieten den Status verloren, z.B. Hitzendorf.
Beitragspflichtiger Tourismusinteressent
Die Auswirkung ist jetzt nicht nur, dass man als Tourismusgemeinde gilt sondern dass dies auch dazu führt dass viele Unternehmen in Gössendorf einen Interessentenbeitrag zahlen müssen. Die Höhe hängt von der Branche ab, es müssen aber auch Unternehmen bezahlen die mit Tourismus gar nichts am Hut haben.
Mindestbeiträge ab Beitragsjahr 2012 Ortsklasse C, die Beitragsgruppe ergibt sich je nach Branche:
Tourismusverband / Tourismuskomission?
Unser Nachbargemeinden sind fast alle in der Ortsklasse D eingestuft wie Gössendorf bisher, also nicht als Tourismusgemeinde gewertet.
Nur Vasoldsberg ist Kategorie C und Kalsdorf bisher C und ab 2017 dann sogar als B, Graz gilt immer pauschal als C.
Hart bei Graz, Raaba-Grambach, Hausmannstätten, Fernitz-Mellach und Feldkirchen bei Graz sind alle bisher als D bewertet und bleiben es auch.
Ein regionaler Tourismusverband mit Nachbargemeinden ist daher eher fraglich. D.h. man müsste wohl in Gössendorf einen eigenen Tourismusverband gründen damit die Einnahmen aus den Interessentenbeiträgen in der Gemeinde bleiben.
Eine Alternative wäre zu überlegen ob die Bezeichnung Tourismusgemeinde zu Gössendorf passt und eventuell die Einordnung in Kategorie D zu versuchen.
Laut Steiermärkischen Tourismusgesetz § 3 kann eine Gemeinde um eine höhere oder niedrigere Einstufung ansuchen.
Voraussetzung dafür ist eine Befragung aller bekannten (künftigen) gesetzlichen Mitglieder:
“ (5) Eine (Tourismus)gemeinde kann nach Erlassen einer Verordnung gemäß § 2 Abs. 1 auf ihren begründeten Antrag von der Landesregierung durch Verordnung in eine höhere oder niedrigere Ortsklasse eingestuft werden, wenn die (Tourismus)gemeinde wegen Änderungen in der Qualität des Tourismusangebotes, der Zahl der Tourismussaisonen oder der Art des Tourismus der beantragten Ortsklasse entspricht.
(6) Vor Antragstellung gemäß Abs. 4 oder Abs. 5 hat die Gemeinde eine Befragung aller bekannten (künftigen) gesetzlichen Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 durchzuführen und das Ergebnis dieser Befragung dem Antrag anzuschließen. Eine Befragung ist auch durchzuführen, wenn diese von mindestens einem Drittel der bekannten (künftigen) gesetzlichen Mitglieder verlangt wird.“
Mein Vorschlag wäre genau das, eine Befragung der Mitglieder und ein Antrag auf Herabstufung auf die bisherige Ortsklasse D (keine Tourismusgemeinde) falls dies mehrheitlich so gewünscht wird.
Allgemein bin ich der Meinung, dass Gemeinden selbst bestimmen können sollten ob sie Tourismusgemeinden sind oder nicht und dann eben Interessentenbeiträge fällig werden und ein Tourismusverband gegründet werden muss.
Durch die Berechnung ist jetzt Hitzendorf keine Tourismusgemeinde mehr und der Tourismusverband muss sich auflösen und Gössendorf gilt jetzt als eine.
Weitere Infos
Link: Landesrecht Steiermark: Gesamte Rechtsvorschrift für Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992
Handbuch zum Stmk. Tourismusgetz
Erläuterungen der Marktgemeinde Hitzendorf zu Tourismusinteressentenbeitrag (bisher C)