In der letzten Gemeinderatssitzung am 14. Dezember in Gössendorf wurde der Tagesordnungspunkt „Beschluss über die Teilnahme am Micromobilitätssystem im Bezirk Graz-Umgebung“ am Anfang der Sitzung von der Tagesordnung genommen.
Einer der Hauptgründe dafür waren Unklarheiten, z.B. war offen, ob es eine Förderung vom Land Steiermark gibt.
Das Land Steiermark startet nun mit einer „Mikro-ÖV Strategie Steiermark“, über die in Summe 1,5 Mio Euro an Förderung ausbezahlt werden sollen.
Die Kleine Zeitung berichtet heute darüber:
Es sollte nun bis zur nächsten Gemeinderatssitzung möglich sein zu klären ob eine Teilnahme an GUSTMobil sinnvoll ist oder die Gemeinde Gössendorf ein eigene Sammeltaxi Variante vorzieht.
Bei GUSTMobil geht es bei einer Teilnahme doch immerhin um 25.000 -28.000 Euro auf drei Jahre verpflichtend für die Marktgemeinde Gössendorf.
Die Gemeinde Seiersberg ist im Dezember hat sich im Dezember schon recht klar zum Projekt GUSTmobil bekannt und in der Gemeindezeitung bereit über konkrete Preise und Zeiten informiert:
Strategiepapier und Förderrichtlinien „Micro-ÖV Strategie Steiermark“
Die sieben Grundsätze der „Mikro-ÖV“-Strategie Steiermark.
Die „Mikro-ÖV“-Strategie des Landes Steiermark fußt auf folgenden 7 Grundsätzen:
- „Mikro-ÖV“ leistet für viele Menschen – insbesondere im ländlichen Raum – einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung und Sicherung von Daseinsgrundfunktionen.
Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung zur Erfüllung von Daseinsgrundfunktionen, etwa Gesundheitsversorgung, Behördenwege, Einkäufe. Insbesondere im ländlichen Raum ist daher ein Grundangebot an ÖV unverzichtbar. „Mikro-ÖV“ erfüllt in diesen Gebieten, in denen aufgrund der geringen Nachfrage keine Regionalbusse verkehren oder Haltestellen des ÖV nicht mehr fußläufig oder mit dem Fahrrad erreichbar sind, eine wichtige (Zubringer-)Funktion. - „Mikro-ÖV“ leistet einen Beitrag zur sozialen Inklusion.
Jugendliche und junge Erwachsene sowie weitere Personen ohne Führerschein, SeniorInnen und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen aber auch Menschen, die sich keinen eigenen Pkw leisten können oder wollen, sind auf alternative Mobilitätsangebote, insbesondere Angebote des ÖV angewiesen. Teilhabe am sozialen Leben – das reicht vom Besuch von Verwandten und FreundInnen über die Teilnahme am Musikschulunterricht oder am Sporttraining bis hin zum Besuch von Veranstaltungen oder Ausstellungen – ist in vielen Regionen der Steiermark ohne Überwindung großer Entfernungen nicht möglich. Auch hier leistet „Mikro-ÖV“ (in Kombination mit dem Linienangebot des ÖV) einen unverzichtbaren Beitrag. - „Mikro-ÖV“ soll einen Beitrag zur Erhöhung des Modal-Split-Anteils des Öffentlichen Verkehrs leisten.
Neben dem Zu-Fuß-Gehen und dem Radverkehr ist der Öffentliche Verkehr (ÖV) die zentrale nachhaltige Mobilitätsform. „Mikro-ÖV“ dient direkt und indirekt (durch seine Zubringerfunktion) der Vermeidung von Fahrten mit dem privaten Pkw und erhöht somit den Anteil des ÖV am Modal Split. - „Mikro-ÖV“ darf nie in Konkurrenz zu den Linienangeboten des Öffentlichen Verkehrs treten, sondern soll – wo immer das möglich ist – als Zubringer fungieren.
„Mikro-ÖV“ versteht sich als Teil des Öffentlichen Verkehrs, er sollte so konzipiert sein, dass eine bestmögliche Abstimmung mit dem bestehenden, liniengebundenen ÖV gewährleistet ist. Er ist so zu planen, dass – wenn vorhanden – Haltestellen des Linienverkehrs bedient werden und somit die Zubringerfunktion betont wird. Keinesfalls darf „Mikro-ÖV“ in Konkurrenz zum bestehenden ÖV treten. Synergien von „Mikro-ÖV“-Angeboten mit anderen bestehenden Verkehren sind entsprechend zu überprüfen und bestmöglich zu nutzen. Das sind z. B. SchülerInnen-Gelegenheitsverkehre, Kindergartenfahrten und andere spezifische Transportdienste. - Vorrangige Zielgruppen.
– Jugendliche und junge Erwachsene
– SeniorInnen
– ökonomisch benachteiligte Personen
– Menschen mit eingeschränkter Mobilität
– PendlerInnen
Je nach Bedarf und örtlichen Gegebenheiten können und sollen zusätzlich weitere Zielgruppen bedient werden. Vorwiegend touristische Angebote (wie z. B. Schibusse) werden von der „Mikro-ÖV“-Strategie Steiermark nicht erfasst. - „Mikro-ÖV“ erfordert sorgfältige Planung.
Der Einführung eines „Mikro-ÖV“-Angebotes hat eine sorgfältige Planung voranzugehen. „Mikro-ÖV“-Systeme sind im Sinne der Nachhaltigkeit zu planen und umzusetzen (ökologisch, sozial, ökonomisch). Bereits in der Planungsphase ist die Bevölkerung einzubeziehen. - Qualitätsverbesserung durch regelmäßige Evaluierung
Durch die Erfassung der Anzahl der Fahrgäste, der Nachfrageentwicklung und des Beförderungszwecks, der Zubringerfunktion zum ÖV und der Kosteneffizienz sind die Voraussetzungen für eine aussagekräftige Evaluierung gegeben. In dieser Evaluierung sind die Ergebnisse einer regelmäßigen Erhebung der Fahrgastzufriedenheit einzubeziehen.
„Bereits in der Planungsphase ist die Bevölkerung einzubeziehen.“ wurde leider bei GUSTMobil bisher in Gössendorf nicht erfüllt.
Echte Beteiligungsmöglichkeiten werden vom Land zwar oft gefordert und gefördert, aber von den Gemeinden leider viel zu wenig gelebt.
Förderrichtlinien Mikro ÖV Steiermark
Quelle: http://www.verkehr.steiermark.at/cms/ziel/135144166/DE/
Presse Land Steiermark: http://www.kommunikation.steiermark.at/cms/beitrag/12560187/29767960/