Gössendorf Müllgebühren 2022: Windelbonus statt Windeltonne und Grundgebühr wieder in der Höhe von 2012

In der Gemeinderatssitzung am 13.12.2021 wurden in Gössendorf auch zwei nennenswerte Punkte rund um die Müllgebühren beschlossen.
Zum einen ersetzt ein neuer Windelbonus den bisherigen günstigeren Entsorgungspreis für extra Windeltonnen und zum anderen musste die bisher im Vergleich sehr niedrige Grundgebühr nach einem relativ großen Minus/Abgang 2020 wieder auf einen Wert erhöht werden, wie die Grundgebühr 2012 in Gössendorf schon war.

50 € Windelbonus statt Windeltonne

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde einstimmig ein Windelbonus in Höhe von € 50,– jährlich
für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und für inkontinente Gössendorferinnen und
Gössendorfer, beschlossen. Dieser ersetzt die bisherige Förderung über den halben Kilopreis
Windelgewicht gegenüber Restmüll.

Gründe für Änderung:

  • Mit durchschnittlich unter € 25,– pro Jahr und Haushalt war die Vergünstigung
    (Förderung) für die Entsorgung von Windeln bisher nicht besonders hoch und wird damit
    verdoppelt.
  • Restmüll und Windeln werden vom Entsorgungsunternehmen wieder zusammengeschüttet
    und gemeinsam entsorgt. Eine 240 Liter Restmülltonne ist günstiger und
    umweltfreundlicher als jeweils eine 120 Liter Tonne für Restmüll und Windeln.
    Sie benötigt auch weniger Platz.
  • Auch Familien, die Mehrwegwindeln nutzen, sollen eine Förderung durch die Gemeinde
    erhalten.
  • Ab-/Anmeldung der Windeltonne bedeutet Aufwand und wird bei Mehrparteienhäusern
    auch schon mal vergessen.

Die Gutschrift auf der Gebührenabrechnung für den neuen Windelbonus erhalten in Zukunft alle
mit Kindern von 0-3 Jahren automatisch. Für inkontinente Personen ist mittels ärztlicher
Bestätigung um den Windelbonus anzusuchen.
Der Bonus wird quartalsmäßig im Zuge der Gemeindevorschreibung für den jeweiligen Haushalt
oder der Hausverwaltung berücksichtigt. Für gewerbliche Abfälle wie z.B. Seniorenheime ist die
Förderung nicht vorgesehen.
Dadurch erhalten in Zukunft insgesamt doppelt so viele Haushalte in Gössendorf eine Förderung
für Windeln. Benötigen Kinder vor dem dritten Geburtstag keine Windeln mehr, ist der Windelbonus als Unterstützung für Jungfamilien zu sehen.
Die vorhandenen Windeltonnen werden sukzessive (im Rahmen der Restmüllentleerungen) im ersten Quartal 2022 eingezogen. Sollten Sie Bedarf an einer größeren Restmülltonne haben, melden Sie sich bitte unter 031 6 / 40 1 3 40 – 27 oder buergerservice@goessendorf.com

Faktisch wird somit die Förderung für Familien mit Windeln ungefähr vervierfacht (mehr als doppelte Höhe + fast doppelt so viele Haushalte profitieren davon).
Es wird viel unbürokratischer, weil einfach jede Familie für jedes Kind von 0-3 diese Förderung automatisch erhält.
Zusätzlich ist die Abholung dadurch umweltfreundlicher und günstiger, weil die Müllwagen weniger Tonnen entleeren muss und somit schneller fertig ist.

Eine uns sehr wichtiger Punkt war Mehrwegwindeln nicht weniger zu fördern als Einwegwindeln, was bisher der Fall war. Die Windelgutscheinen in Höhe von € 50/€100 sind im Gemeindeamt nach wie vor zusätzlich erhältlich:

Der Windelgutschein

 

Zirka 1.000 kg Windelmüll fallen im Laufe einer Wickelperiode (ca. 3 Jahre) an, der im Restmüll entsorgt werden muss. Die Verwendung von Mehrweg-Windeln ist daher ein wichtiger Beitrag zur Abfallvermeidung.

Zur Unterstützung eines nachhaltigen Lebensstils stellt der Abfallwirtschaftsverband Graz-Umgebung interessierten Eltern pro Kind einen Windelgutschein zu € 100,- oder € 50,- für den Kauf von waschbaren Windelsystemen (Mehrwegwindel) zur Verfügung.

Auch bei der thermischen Verwertung der Wegwerfwindel wird CO2 produziert. Bei richtiger Handhabung (Vermeidung des Wäschetrockners) kann durch die Verwendung von waschbaren Windeln auch die CO2 Emission bis zu 40 % reduziert werden.

 

Wo erhalten Sie den Windelgutschein?

Eltern, die ihren Nachwuchs umweltfreundlich und finanziell günstiger als mit Wegwerfwindeln wickeln wollen, wenden sich an Ihr Gemeindeamt im Bezirk Graz-Umgebung oder den AWV Graz-Umgebung und erhalten dort einen Gutschein pro Wickelkind.

Mit diesem können Sie bei jedem der WIWA-Partnerhändler waschbare Wickelsysteme – verbilligt um den jeweiligen Gutscheinbetrag – einkaufen:

 WIWA-Händler

 Warum Stoffwindel?

Grundgebühr bei Müll wieder auf dem Niveau von vor 10 Jahren (2012)

In den letzten Jahren war es aufgrund der Marktsituation in Gössendorf möglich, sehr günstige Müllgebühren zu verrechnen. Wir lagen bei der Grundgebühr weit unter dem Wert, der noch 2012 verrechnet wurde.
Durch unterschiedliche Faktoren wie niedrigere Großhandelspreise für Altpapier, höhere Kosten in unterschiedlichen Bereichen, mehr Service (z.B. kostenlose Grünschnittentsorgung ohne Anmeldung) und gestiegene Verbandsbeiträge für die Errichtung von Ressourcenparks, waren die Müllgebühren aber schon einige Zeit nicht mehr kostendeckend.

Zuletzt lag der negative Saldo zwischen Einnahmen und Ausgaben in Bereich Müllbeseitigung bei über € 45.000,– Euro. Da die Müllgebühren aber kostendeckend sein müssen, war es nun notwendig, die Preise für die Grundgebühr anzupassen. So wie wir die Preissenkungen die Jahre davor direkt an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben haben, so wurde die notwendige Anpassung der Grundgebühr für die Abdeckung der Kosten am 13. Dezember 2021 im Gemeinderat beschlossen.

Die Grundgebühr liegt nun in Gössendorf wieder ungefähr bei dem Wert von vor 10 Jahren:
2012: 32,65 brutto/ Person und Jahr
2022: 32,92 brutto / Person und Jahr

Die fehlenden Einnahmen von über € 45.000 im Jahr 2020 zur Kostendeckung der Müllgebühren haben sich mit dem Rechnungsabschluss 2020 erledigt, den haben wir alle über unsere Steuern über den Gesamthaushalt der Gemeinde bezahlt. Neben der Tatsache dass die Müllgebühren kostendeckend sein sollen, fehlt das Geld natürlich auch für andere Projekte, auch daher war die Erhöhung unbedingt notwendig. Ein Abgang von jährlich über € 45.000 Euro nur im Unterbereich Müllbeseitigung ist schon auch im Budget der Marktgemeinde Gössendorf etwas was man merkt bzw. das woanders gut verwendet werden hätte können.

Da die Gemeinde bei den Müllgebühren vorsteuerabzugsberichtig ist, ist der Abgang netto d.h. die 10% Mehrwertsteuer kommt bei der Grundgebühr noch hinzu.

In Gössendorf wurde die Grundgebühr zuletzt 4.427 mal verrechnet (Einwohner + Arbeitsplätze nicht gewerbliche Müllentsorgung), das hätte ohne Berücksichtigung von Änderungsfaktoren einer Erhöhung von über 11 € pro Jahr brutto bedeutet, um bei den Müllgebühren kostendeckend zu sein.

Bei der Neuberechnung wurden aber unterschiedliche Einmaleffekte im Jahr 2020 berücksichtigt (z.B. höhere Anzahl an Sperrmüllanlieferung als sonst) und wir können auch wieder von höheren Erlösen für das Altpapier ausgehen als im Jahr 2020, da die Rohstoffpreise allgemein anziehen.
D.h. statt dem Abgang von netto € 45.000 im Jahr 2020 haben wir errechnet müssen wir knapp € 30.000 netto an zusätzlichen Einnahmen erzielen um kostendeckende Müllgebühren zu haben. Durch die Anzahl der Grundgebühr Personen (4.427) gerechnet ergibt das brutto 7,45 Euro mehr pro Jahr oder 1,86 € pro Quartal. Dem wurde noch die Wertsicherung (Verbraucherpreisindex) für steigende Kosten hinzugerechnet und das führte zur Grundgebühr ab 2022 von 32,92 € brutto pro Jahr und somit leicht über dem Wert der von 2012 verrechnet wurde.

Wir kalkulieren in Gössendorf bei den Müllgebühren immer sehr knapp um ja nicht mehr als unbedingt notwendig zu verrechnen. Andere Gemeinden berechnen teilweise bewusst mit etwas Buffer, damit es nicht einen so großen Abgang gibt, wie bei uns 2020 wenn mehrere Faktoren zusammen kommen.
Wir wollen grundsätzlich bei dieser knappen Berechnung ohne Buffer bleiben, werden aber verstärkt versuchen Einmaleffekte in beide Richtung herauszurechnen um in Zukunft möglichst stabile Gebühren zu haben.

Aufgrund von Einmaleffekten (Umstellung Abrechnung Altwaren auf Rechnungsabschluss) ist für 2022 trotz der Erhöhung von einem kleinen Abgang auszugehen, ab 2023 ist dann bei den Müllgebühren in Gössendorf eine Kostendeckung anvisiert. Sollte die Gemeinde einmal in Summe einen Überschuss im Bereich Müllgebühren erzielen, wird dieser Überschuss in das nächste Jahr übernommen und bleibt im Bereich Müllbeseitigung.

Sollte aufgrund der steigenden Großhandelpreise für Altwaren die solange anhält, dass wieder eine Senkung der Grundgebühr möglich ist, werden wir diese so schnell wie möglich wie bisher auch an die Gössendorferinnen und Gössendorfer weitergeben.

Gemeindeaussendung 17.12.201