- Alleinstehende Personen: € 1.328,-
- Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 1.992,-
- Erhöhungsbeitrag pro Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird: € 399,-
Erforderliche Unterlagen – bitte zum Gemeindeamt mitnehmen:
- Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen
- letzter Pensions- bzw. Einkommensnachweis (Monatszettel), bei minderjährigen Kindern Nachweis über den Bezug der Familienhilfe
- sonstige Einkommensbelege (Leistung der bedarfsorientierten Mindestsicherung, Arbeitslosenbescheinigung, Notstandshilfebestätigung, Karenzgeld- bzw.
Kinderbetreuungsgeldbestätigung etc.);
- Bankdaten (IBAN) für die Überweisung des Zuschusses
Anträge können ab sofort bis zum 4. Februar 2022 zu den Parteienverkehrszeiten im Gemeindeamt eingereicht werden.
Die Anträge werden bei und direkt von den Gemeindeämtern, Stadtämtern bzw Servicecentern und Servicestellen der Stadt Graz elektronisch abgewickelt.
Tel: 0316/877 – 2325 (Amt der Stmk LReg) oder
Mail: beihilfenundsozialservice@stmk.gv.at