Heizkostenzuschuss Land Steiermark 2021/22 – 01.10.2021 bis 04.02.2022

Heizkostenzuschuss Winter 2021/2022 – Aktionszeitraum 01. Oktober 2021 – 04. Februar 2022

Auf Antrag der steirischen Soziallandesrätin Mag.a Doris Kampus hat die Steiermärkische Landesregierung am 16.09.2021 den Heizkostenzuschuss 2021/2022 beschlossen. Die Maßnahme kommt ausschließlich Menschen mit geringem Einkommen zugute. Der Zuschuss beträgt für alle Heizungsarten € 120,00.

Bis zum 4. Februar 2022 kann von Personen mit Hauptwohnsitz in der gesamten Steiermark dieser Heizkostenzuschuss in Höhe von einmalig beantragt werden, egal welche Heizungsform verwendet wird. Anträge können bei den Gemeindeämtern, Stadtämtern bzw. Servicecenter und Servicestellen der Stadt Graz gestellt werden.

Die Abwicklung des Heizkostenzuschusses erfolgt ausschließlich über die Gemeinden, es gibt daher kein Formular des Landes Steiermark. Die Überweisung des Heizkostenzuschusses kann nur unter Verwendung der internationalen Kontonummer IBAN durchgeführt werden. Bitte bringen Sie diese Nummer (steht auf Ihrer Kontokarte) daher unbedingt mit, wenn Sie in Ihrer Wohnsitzgemeinde um den Heizkostenzuschuss ansuchen.
Sie ersparen sich und den BearbeiterInnen Zeit und Mühe, danke!

Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens seit dem 01.09.2021 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keine Wohnunterstützung beziehen und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:

  • Alleinstehende Personen: € 1.328,-
  • Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 1.992,-
  • Erhöhungsbeitrag pro Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird: € 399,-

Erforderliche Unterlagen – bitte zum Gemeindeamt mitnehmen:

  • Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen
    • letzter Pensions- bzw. Einkommensnachweis (Monatszettel), bei minderjährigen Kindern Nachweis über den Bezug der Familienhilfe
    • sonstige Einkommensbelege (Leistung der bedarfsorientierten Mindestsicherung, Arbeitslosenbescheinigung, Notstandshilfebestätigung, Karenzgeld- bzw.
      Kinderbetreuungsgeldbestätigung etc.);
  • Bankdaten (IBAN) für die Überweisung des Zuschusses

Anträge können ab sofort bis zum 4. Februar 2022 zu den Parteienverkehrszeiten im Gemeindeamt eingereicht werden.

Die Anträge werden bei und direkt von den Gemeindeämtern, Stadtämtern bzw Servicecentern und Servicestellen der Stadt Graz elektronisch abgewickelt.

Tel: 0316/877 – 2325 (Amt der Stmk LReg) oder
Mail: beihilfenundsozialservice@stmk.gv.at

KONTAKT

Marktgemeinde Gössendorf

8077 Gössendorf, Bundesstraße 83

Telefon:  0316 / 40 13 40
Fax:  0316 / 40 13 40-7
E-Mail:  gemeindeamt@goessendorf.com

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag: 08:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag: 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 13:00 Uhr
Freitag: 07:00 bis 13:00 Uhr

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