Verwirrung um Falschinformationen zur Eltern Einverständnis-Erklärung für COVID-19 Tests

Edit 27.10.2020: Klarstellung heute in der Kleinen Zeitung, scheinbar ist das ganze Formular optional. D.h. wer nichts abgibt, für den ändert sich nichts.

 

Eine Einverständnis-Erklärungen, dass Schüler im Verdachtsfall getestet werden, sorgte am Freitag bei vielen Eltern für Verwirrung und Verärgerung. Es gab dazu auch einige Anfragen in Gössendorf.
Bei bis 14-Jährigen ist grundsätzlich eine Einverständnis-Erklärung der Eltern für einen Coronatest notwendig. Im Schreiben der Bildungsdirektion wird aber darauf hingewiesen, dass im begründeten Verdachtsfall eine Testung laut Epidemiegesetz auch ohne Einverständnis-Erklärung durchgeführt werde.

Die Antenne Steiermark hat dazu recherchiert, die zuständige Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Aus ihrem Büro wurde der Antenne Redaktion aber mitgeteilt, dass ohne Einverständnis der Eltern kein Kind in einer Bildungseinrichtung getestet wird. Die Eltern müssten in diesem Fall über die Gesundheitsnummer 1450 einen Termin für eine Testung im privaten Rahmen vereinbaren, falls notwendig/gewünscht.
Das gilt natürlich auch in Gössendorf!

Weiter verschärft wurde das Chaos durch ein Schreiben einer Hartberger Volksschule das die Runde macht. Die dortige, scheinbar etwas übereifrige, Schulleitung hat in einem zusätzlichen Schreiben die Falschinformation der Testung ohne Eltern nochmal als Warnung hinzufügt!

Anbei auch ein treffender Kommentar von Peter Stradner (Bürgermeisters von Wagna). Man sieht, auf Gemeindeebene sind eben leider auch nicht mehr Informationen vorhanden, entsprechend schwer fällt es Fragen klar zu beantworten.

Als zusätzliche Info, anbei de aktuelle Empfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit für die Gesundheitsbehörden im Umgang mit SARS-CoV-2-Infektionen im Kindes- und Jugendalter.

 

Empfehlungen für die Gesundheitsbehörden im Umgang mit SARS im Kindes- und Jugendalter (14.10.2020)