Die Regionalen Entwicklungsprogramme der Steiermark werden derzeit überarbeitet. Das öffentliche Auflageverfahren gem. § 14 StROG 2010 ist bis zum 21. Juni 2016 gelaufen.
Gössendorf scheint darin als eines von 24 „Teilregionalen Zentren“ und eines von 18 „Regionalen Industrie- und Gewerbestandorten“ in der Region Steirischer Zentralraum auf.
Die Marktgemeinde Gössendorf hat, wie viele andere Gemeinden auch, Einwendungen eingebracht.
Bei allen drei Punkten geht es um den geplanten Straßenbau in Gössendorf:
– die geänderte Darstellung bei den Vekehrskooridoren
– allfällig Entschädigungspflichten die damit anfallen und
– eine Einwendungen gegen den Umweltbericht für REPRO weil beim Thema Verkehr zu wenig Umweltauswirkungen berücksichtigt wurden.
Verkehrskorridore
Im neuen Regionalplan wurde die Verkehrskooridore deutlich reduziert, aufgrund der Diskrepanz zum bisherigen REPRO hat die Marktgemeinde Gössendorf und sinngemäß die Antwort erhalten,
dass die Verkehrsplanungen, wie im bisherigen REPRO dargestellt, weiterhin Gültigkeit haben.
Diese gewählte Systematik und der Verordnungstext selbst lösen laut Einwand der Marktgemeinde Gössendorf eine massive Rechtsunsicherheit aus.
„Zusammenfassend lässt die gewählte Systematik (Nichtdarstellung aller Trassen, Darstellung ausgewählter Trassen, textliche Formulierungen, permanenter Abstimmungsbedarf mit der Abteilung 16) das Erfordernis einer vorausschauenden Planung vermissen und ist mit massiver Rechtsunsicherheit behaftet.“
Die Änderungen lassen aber schon gewisse Trends bzw. Absichten erkennen. Im alten Plan von 2005 waren alle Trassenvarianten eingezeichnet:
Im neuen Plan ist die Verbindungsspange Graz-Ost <-> OUF Hausmannstätten eingezeichnet, die grundsätzlich am Weg ist.
Zusätzlich ist eine Verbindung vom „Billa-Kreisverkehr“ zur Hauptstraße als einzige der Trassen von 2005 eingezeichnet.
Was bedeutet das nun für die nächsten Jahre, bis zum Bau der Verbindungsspange wird es sicher noch einige Jahre dauern, die Voraussetzung dafür ist der Hochwasserschutz Grambach, der zwar geplant aber noch nicht gestartet ist.
Als nächster Schritt ist dann offenbar die Verbindung zur Hauptstraße vom Billa Kreisverkehr vorgesehen. Es gibt nur sehr wenige zukünftige Straßen im ganzen Zentralraum die so konkret eingezeichnet sind.
Für die anderen bisher vorhanden Trassen ist in den nächsten 20 Jahren höchstwahrscheinlich nichts zu erwarten, ob und was sich 2035 und darüber hinaus entwickelt, kann heute keiner sagen, es könnte bis dahin ja eine vollkommen neue Variante hinzu kommen.
Abführung allfälliger Entschädigungspflichten
Dies für nun zu einem wie oben, zu recht von der Gemeinde angemerkten, unsicher Zustand bei den ganzen Trassen. Daher geht es im zweiten Einwand der Marktgemeinde Gössendorf umd die Entschädigungspflicht:
„rechtswirksame Baugebiete entweder unmittelbar in
Anspruch nehmen oder in Randbereichen berühren, sodass künftige Baulanderweiterungen – auch bei zumindest dreiseitigem Baulandanschluss – unzulässig sind bzw. allfällig erforderliche Baulandrücknahmen aufgrund dieser Verkehrsplanungen nicht auszuschließen sind.“
und daher
„Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass derartige Planungsmaßnahmen bis dato nicht dem öffentlichen und siedlungspolitischen Interesse der Marktgemeinde Gössendorf entsprechen und allfällige, daraus resultierende Entschädigungspflichten nicht von der Gemeinde getragen werden. Insbesondere wird
auf § 44 Abs. 8 StROG 2010 verwiesen, wonach eine nach § 44 Abs. 7 StROG 2010 zurückgezahlte Entschädigung in diesem Fall an das.Land abzuführen ist.“
Einwendung gegen den Umweltbericht Thema Verkehr – UVPs für geplante Straßen
Die Marktgemeinde Gössendorf merkt im dritten Einwand an, dass im Bereich Umwelt zusätzliche Schutzgüter beim Verkehr vorzusehen wären, und das zu recht.
In Summe gute und durchdachte Einwände der Marktgemeinde Gössendorf, die alle unterstützenswert sind.
PDF Dokumente
REPRO Einwende der Martkgemeinde Gössendorf
Regionales Entwicklungsprogramm für die Region Steirischer Zentralraum Auflageentwurf, 04/2016
Anlage 1 REGIONALES ENTWICKLUNGSPROGRAMM REGION STEIRISCHER ZENTRALRAU (11MB)
Anlage 2 REGIONALES ENTWICKLUNGSPROGRAMM REGION STEIRISCHER ZENTRALRAUM