150 € Euro Energiekosten Gutschein nicht vergessen – in 5 Minuten neu anfordern und einreichen

150 € Euro Energiekosten Gutschein nicht vergessen – in 5 Minuten neu anfordern und einreichen

Für die meisten Haushalte der Marktgemeinde Gössendorf steht mit September die Strom Jahresabrechnung an, € 150 sind bei der aktuellen Preisentwicklung zwar oft nur eine kleine Hilfe, aber dennoch sollte man den Gutschein aufgrund bürokratischer Hürden und massiver Verzögerungen nicht ungenutzt lassen. Bisher sind österreichweit aber nur ungefähr für 50% der Haushalte Gutscheine eingelöst worden – offensichtlich lassen hier viele die € 150 wegen Unklarheiten oder aufgrund des Aufwands liegen.

Am Nachmittag des 23. August hat in Gössendorf daher Gemeinderat Johannes Ulrich mit den Gemeindemitarbeiterinnen bei der Neuanforderung und Einreichung des Energiekostengutscheins unterstützt und auch Fragen dazu beantwortet. So war sich ein Gössendorfer der keinen Gutschein erhalten hat unsicher, ob er durch seine PV Anlage überhaupt Anspruch darauf hat bzw. ob diese der Grund ist warum er keinen Gutschein erhalten hat. Eine PV Anlage ist kein Ausschlussgrund beim Energiekosten Gutschein und so konnte gemeinsam online für die Adresse ein neuer Gutschein angefordert werden, der dann direkt per E-Mail einging.

Eine weitere Hürde bei Online Neuanforderung ist die Limitierung auf Bürgerkarte oder Handy-Signatur. Diesen Zugang hat nicht jeder und so verabsäumt man es nach fehlerhaften Daten beim ersten Gutschein oder weil man nie einen erhalten hat, den Gutschein neu anzufordern, wenn man nicht die Wartezeit in der Hotline auf sich nehme will. Hier können Gemeinden wie Gössendorf unterschützen, da jeder mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte auch für andere einen neuen Gutschein beantragen kann. Der Gutschein kommt dann im Normalfall nach weniger als einer Minute per E-Mail an und kann mit Geburtsdatum und Zählpunkt innerhalb kürzester Zeit online eingereicht werden.

Die Einkommensobergrenzen von € 55.000 für Einpersonenhaushalte und € 110.000 für Mehrpersonenhaushalte sind natürlich zu beachten.

Wie man am besten den Energiekosten Gutschein neu beantragt:

  • Online mittels Handysignatur oder Bürgerkarte auf https://www.energiekostenausgleich.gv.at/ beantragen und innerhalb von einer Minute erhält man per E-Mail einen neuen Gutschein für seinen Hauptwohnsitz oder für den Hauptwohnsitz von jemand anders.
  • Über die Hotline 050 233 798 einen Energiekostengutschein beantragen, die Wartezeit ist nicht mehr so dramatisch – am besten während man etwas anderes macht in der Warteschlage bleiben und per E-Mail zusenden lassen. Der Mitarbeiter bleibt so lange am Telefon bis man den Empfang des Gutscheins nach ca. 20-30 Sekunden bestätigt.
  • Falls man selbst keine Online Möglichkeit hat, einen Bekannten/Freund mit Handy-Signatur/Bürgerkarte oder auch bei einer netten Gemeinde bitten, dass diese den Energiekostengutschein für einen online beantragen und diesen per E-Mail weiterleiten oder man diesen im Gemeindeamt oder beim Freund/Bekannten abholt.

Einreichen am besten immer direkt gleich online:

  • Mit der 33-stelligen Zählpunktsnummer die mit AT beginnt (zu finden auf der Stromrechnung oder Schreiben vom Energielieferanten/Netzbetreiber) online unter https://www.energiekostenausgleich.gv.at/ den Gutschein für den Hauptwohnsitz einreichen.
  • Hat man keine Rechnung zur Hand findet man die Zählpunktsbezeichnung im Normalfall auf allen Schreiben des Netzbetreibers und Lieferanten, im Notfall einfach beim Netzbetreiber oder Lieferant anrufen und um die 33-stellige Zählpunktsnummer bitten
  • Falls Bedarf besteht unterstützen wir in Gössendorf gerne bei der Einreichung oder auch Fragen zum Energiekostengutschein – Kontakt: Gemeinderat Johannes Ulrich Telefon 0664 / 15 64 509

Achtung: Wenn der Energiekostengutschein schon eingereicht wurde und man seither umgezogen ist oder den Stromlieferanten gewechselt hat, ist es mittlerweile sehr wahrscheinlich, dass der Gutschein aufgrund der massiven Verzögerung der Verarbeitung durch den Bund abgelehnt wird. Dadurch bitte nicht verunsichern lassen!

Ein weiterer häufiger Ablehnungsgrund ist der falsche Nachname bei mehreren Personen im Haushalt, es muss der Nachname angegeben werden, auf den der Netzzugangsvertrag mit dem Netzbetreiber angemeldet ist. Wenn nicht alle im Haushalt den gleichen Nachnamen haben bei der Einreichung zur Sicherheit auf der Stromrechnung prüfen – Rechnungsempfänger und Kontoinhaber wo abgebucht wird sind nicht immer gleich!

Bei Haushalten mit Photovoltaik oder sonstiger Energieerzeugung ist darauf zu achten, bei einer Auflistung aller Zählpunkte auf der Stromrechnung nicht versehentlich den Einspeisezählpunkt für die PV-Anlage für den Energiekosten Gutschein zu verwenden, sondern einen Verbrauchszählpunkt. Gibt man versehentlich den Zählpunkt für die PV-Anlage an, wird die Energiekostengutschein ebenfalls abgelehnt.

Nach einer Ablehnung ist aber mittlerweile die schnelle Neuanforderung und Neueinreichung online wie Eingangs erklärt möglich. Wie bereits ein paar mal geschrieben, nicht wegen ein paar Hürden einfach auf € 150 verzichten. Die Fristen für Neueinreichung (jetzt bis Oktober 2022) und Einreichung (jetzt bis Ende 2022) wurden verlängert.

Aufgrund der Vorgabe des Bundes dürfen die Lieferanten den Energiekostengutschein ausschließlich bei Jahres- und Schlussrechnungen berücksichtigen, d.h. wer die Jahresabrechnung 2022 versäumt und später einreicht, bekommt den Gutschein erst im September/Oktober 2023 auf der Jahresabrechnung berücksichtigt!

Gemeinderat Johannes Ulrich
+43 664 15 64 509
E-Mail: ulrich.goessendorf@gmail.com

Seit über 20 Jahren als IT-Angestellter im Bereich Energieabrechnung, Energiedatenmanagement und Oracle Datenbanken tätig.