Schutzwege – Warum gibt es keine Schutzwege bei den Kreuzung Querstraße / Hauptstraße und Querstraße / Bundesstraße?

Kategorien: Sicherheit Verkehr

Bei der Bundesstraße sowie der Hauptstraße (Landesstraße) ist die Marktgemeinde Gössendorf nicht der Straßenerhalter, sondern das Land bzw. die Bezirksverwaltungsbehörde. Entsprechend kann die Gemeinde keine Schutzwege darauf errichten und auch nicht veranlassen.

Für nicht signalgeregelte Schutzwege führt die Bezirksverwaltungsbehörde ein Verfahren für die Errichtung eines Schutzweges durch. Grundsätzlich sind die Verkehrsdichte zu Spitzenstunden und die
Fußgängerdichte pro Stunde zu berücksichtigen. Weiters sind auch die Gehlinien der Fußgänger, die Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs und die vorhandenen Sichtweiten bei der Anlage von Schutzwegen einzubeziehen.

Die Marktgemeinde Gössendorf nimmt in gewissen Abständen immer wieder Geld in die Hand um Verkehrszählungen und Tempomessungen durchzuführen. Bei den genannten Stellen sind die Zahlen für einen Schutzweg für die Bezirksverwaltungsbehörde bei weitem nicht ausreichend. Die letzte Erhebung war erst vor wenigen Monaten.