Transferzahlungen ans Land explodieren – Gössendorfer Gemeinderat beschließt einstimmig Sparmaßnahmen

Am 15. Dezember 2025 stand in der Marktgemeinde Gössendorf die fünfte und letzte Gemeinderatssitzung im Jahr an und wie häufig in Gössendorf wurden alle Tagesordnungspunkte  EINSTIMMIG beschlossen.

Transferzahlungen ans Land explodieren – Gemeinderat beschließt einstimmig Sparmaßnahmen

Die Marktgemeinde Gössendorf befindet sich – wie viele eher jüngere steirische Gemeinden – aktuell in einer mehr als herausfordernden finanziellen Situation. Laut Bürgermeister Gerald Wonner ist diese Lage die schwierigste in seinen bisherigen 25 Jahren in der Gemeindepolitik (zuerst Vizebürgermeister nun als Bürgermeister).

Zwar sind auch die Gemeinden von der überdurchschnittlich hohen Inflation in Österreich wie wir alle betroffen, die Hauptursachen für die schwierige finanzielle Lage liegen jedoch in zwei massiven Kostensteigerungen, die weit darüber hinausgehen.

1. Stark steigende Transferzahlungen an das Land Steiermark

Die direkten Transferzahlungen der Gemeinden an das Land Steiermark sind in den letzten Jahren regelrecht explodiert – bei gleichzeitig stagnierenden Einnahmen.

Für das Jahr 2026 hat die Marktgemeinde Gössendorf Vorschreibungen erhalten, wonach von voraussichtlich rund 6,7 Mio. Euro Steuereinnahmen über 2,075 Mio. (!) Euro direkt an das Land Steiermark abzuführen sind.
Im Jahr 2023 betrugen die Steuereinnahmen der Gemeinde Gössendorf 6,5 Mio. Euro, die direkten Transferzahlungen ans Land Steiermark waren jedoch um 675.000 Euro niedriger (!) bei ca. 1,4 Mio. €.

Der Gemeinde bleiben damit deutlich weniger Mittel zur Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben.
Zusätzlich zahlt die Gemeinde z.B. beim Verkehrsverbund für das Busangebot in der Region mehr als doppelt so viel dazu wie noch vor Juli 2023 usw.

2. Stark steigender Abgang in der Kinderbetreuung

Ein weiterer großer Kostenfaktor ist die Kinderbetreuung. In den letzten Jahren hat das Land Steiermark durch gesetzliche Änderungen wesentliche Verbesserungen in Kindergärten und Kinderkrippen umgesetzt, unter anderem: Reduktion der Gruppengrößen oder Verbesserungen im Gehaltsschema für Mitarbeiter.
Diese Maßnahmen sind grundsätzlich positiv und richtig, führen aber – zusätzlich zur Inflation – zu massiven Kostensteigerungen in Kindergärten und Kinderkrippen für Gemeinden. Die Gemeinden erhalten dafür jedoch keine entsprechend höheren Mittel aus dem Finanzausgleich.

Über eine Million Euro weniger Spielraum

In Summe stehen der Marktgemeinde Gössendorf nur durch diese beiden Faktoren über 1 Mio. Euro weniger pro Jahr zur Verfügung – bei gleichzeitig weiter steigenden Kosten um die zahlreichen anderen Aufgaben von der Straßenbeleuchtung über das Gemeindeamt bis zum Bauhof zu finanzieren.

Gut dass die Marktgemeinde Gössendorf wichtige Infrastrukturmaßnahmen wie den Hochwasserschutz Raababach, Sanierung und Ausbau Volksschule, Kindergarten und Kinderkrippe und mehr in den letzten Jahren umgesetzt hat. Mit den heutigen Rahmenbedingungen wäre das leider nicht mehr möglich.

Um den laufenden Betrieb weiterhin finanzieren zu können, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15.12.2026 daher einstimmig erste Sparmaßnahmen beschlossen.
Grundsätzlich sind jedoch Land Steiermark und Bund gefordert, insbesondere bei den Transferzahlungen der Gemeinden an das Land gegenzusteuern. Es kann nicht sein, dass die Gemeinden immer mehr beim Land abliefern müssen und bei kaum steigenden Einnahmen immer weniger Geld für die eigenen Aufgaben zur Verfügung haben. Andernfalls bleibt den Gemeinden kaum mehr Handlungsspielraum für eigene Infrastrukturmaßnahmen, etwa bei Gemeindestraßen.

Neuaufstellung der Förderungen ab 2026 in Gössendorf

Für das Jahr 2026 wurden die Förderungen der Marktgemeinde Gössendorf in der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2025 einstimmig neu aufgestellt.
Dabei wurde die Treffsicherheit erhöht und zeitlich befristete Anreizförderungen nach erfolgreicher Nutzung nicht weiter verlängert – auch deshalb, weil die ursprünglichen Gründe dafür mittlerweile weggefallen sind. Teilweise wurden Einkommensobergrenzen eingeführt um die Treffsicherheit zu erhöhen. Einige Förderung wie Zuzahlung im Schulbereich oder bei den Ferienangeboten oder Musikunterricht wurden verlängert.

Beispiel für Änderungen an Förderungen

  • Die Taxiförderung gilt ab 2026 für Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie Spitälern in Graz, Therapeuten und Therapiezentren, Krankenkassen, Ärztinnen und Ärzten sowie Fachärztinnen und Fachärzten, nächstgelegenen (Bereitschafts-)Apotheken, Seniorenzentren
  • Für Klimatickets, TopTickets und Übernahme der zweiten Zone gilt ab 2026 eine Gehaltsobergrenze.

Aktuelle Förderübersicht der Marktgemeinde Gössendorf
https://www.goessendorf.com/Services_Informationen/Services/Foerderungen

Wie bisher auch wird die Marktgemeinde Gössendorf darüber in besonderen finanziellen Notlagen Bewohnerinnen und Bewohner unterstützen.

Nicht vergessen, Förderungen für das abgelaufene Jahr 2025 können noch bis 31.01.2026 eingereicht werden.

Der Großteil der Einsparungen wird jedoch außerhalb des Förderbereichs erfolgen müssen. Die Marktgemeinde Gössendorf wird das gesamte Jahr 2026 über alle Bereiche hinweg genau prüfen, wo Einsparungen möglich sind. Ziel ist es, die Auswirkungen für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten, indem Abläufe angepasst und Dinge anders organisiert werden.

Beispiele für bereits umgesetzte Maßnahmen

  • In der Gemeinderatssitzung am 15.12. wurde beschlossen, künftig kostenpflichtige Inserate in der Gemeindezeitung zuzulassen.
    Die Gemeindezeitung wird weiterhin kostengünstig im Gemeindeamt selbst gestaltet. Statt – wie teilweise in anderen Gemeinden – die Anzahl der Ausgaben zu reduzieren, wurde dieser Vorschlag von Bürgermeister Wonner einstimmig angenommen um die Gemeindezeitung über Inserate möglichst kostendeckend zu erstellen.
  • Die Pensionisten-Weihnachtsfeier fand heuer nicht mehr mit Catering in der Mehrzweckhalle statt, sondern wurde auf zwei Termine beim Murwirt Gössendorf aufgeteilt. Catering ist dann im Verhältnis eine relativ teure Variante für eine Feier – allein Tischtücher und Deko kosten hunderte €. Die Feier im Gasthaus war zwar anders aber das warme Essen direkt aus der Küche und gemütliche Gespräche am Tisch haben auch gut gepasst und sind gut angekommen.
  • Eine große gemeinsame Weihnachtsfeier für Gemeindemitarbeiter mit Catering, wie noch 2024, gibt es 2025 nicht.
    Die Mitarbeiter feiern im kleineren Rahmen in den einzelnen Häusern, die Gemeinde leistet dazu einen finanziellen Beitrag pro Mitarbeiter die individuell Essen bestellen.
  • Die im Herbst notwendige Erneuerung der Pflasterung der Temposchwellen in der Lindenstraße wurde nicht extern vergeben, sondern von Gemeindemitarbeitern selbst durchgeführt.
  • Die Förderung für PV Anlagen wurden eingestellt – die Gemeinde hat Anfang 2025 mit den Nachbargemeinden eine Energiegemeinschaft gestartet die über attraktive Einspeisetarife auf andere Art und Weise dazu beiträgt, dass sich die PV Anlage noch schneller finanziell rechnet, als das ohnehin der Fall ist.
  • 4 Klimatickets Steiermark zum Ausleihen waren bisher in Gössendorf kostenlos, ab 2026 gibt es eine kleine Verleihgebühr von €2 pro Tag – das ist immer noch sehr günstig und die Gemeinde kann dadurch bei entsprechenden Bedarf weitere Klimatickets zum Ausleihen ankaufen.

Viele kleine Schritte statt eines großen Projekts

Ein einzelnes großes „Prestigeprojekt“, bei dem auf einen Schlag 50.000 oder gar mehrere hunderttausend Euro eingespart werden könnten, gibt es in Gössendorf nicht.
Stattdessen wird es 100 und mehr kleinere Maßnahmen in allen Bereichen brauchen, bei denen jeweils durchschnittlich rund 5.000 Euro eingespart werden. Wird sicher schwierig, aber versuchen müssen wir es um wieder etwas Spielraum als Gemeinde zu bekommen – laut aktueller gesetzlicher Regelung steigen die Transfers an das Land Steiermark bei gleichen Einnahmen für Gemeinden in Graz-Umgebung bis 2031 kontinuierlich nämlich weiter an. D.h. es bleibt uns jedes Jahr noch weniger von den eigenen Steuereinnahmen.

Am Ende muss sich aber auch an der Transferdynamik an das Land Steiermark von den Gemeinden spätestens bis zum Budget 2027 etwas ändern.

Verschuldung der Gemeinde geht stark zurück
Eine größere positive Entwicklung gibt es im Budget in Gössendorf aber zu vermelden. Ohne neue größere Infrastrukturprojekte werden auch keine neue Darlehen aufgenommen. Die bisherigen Darlehen für Hochwasserschutz, Schule, Kindergarten, Kinderkrippe und Feuerwehr werden bedient und somit sinkt die Verschuldung der Gemeinde per 31.12.2025 deutlich und auch laut Plan bis 31.12.2026 nochmals signifikant. Und die Verschuldung war in Gössendorfer schon davor unter dem steirischen Durchschnitt.

Die Planungen für ein eigenes Ortszentrum das es in Gössendorf wurden aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen weit nach hinten verschoben bzw. sind die nächsten Jahre kein Thema mehr.

Fairerweise möchte ich anmerken, dass es sich bei den explodierenden Transferzahlungen an das Land Steiermark um keine neue Regelung der aktuellen steirischen Landesregierung handelt. Die aktuelle Landesregierung ist nun aber gefordert etwas zu ändern, weil die Dynamik der Transfers ans Land von Gemeinden nicht so weitergehen kann.

 Johannes Ulrich
1. Vizebürgermeister Marktgemeinde Gössendorf

EDIT: Aufstellung Vorschreibung Transferzahlungen ans Land Steiermark 2026

Budgetansätze 2026 Transfers an Länder – Marktgemeinde Gössendorf
Sozial- und Pflegeleistungsumlage € 1.542.583
Landesumlage € 445.253
Schulassistenzumlage € 87.275 + € 1.607
Tagesbetreuungsumlage € 5.493
Aufteilung Sozial- und Pflegeleistungsumlage für Gemeinden
Schlussrechnung 2024 gesamte Steiermark
45,24% Steiermärkisches Behindertengesetz
32,55% Steiermärkisches Sozial- und Pflegeleistungsfinanzierungsgesetz Pflege
12,57% Steiermärkisches Kinder- und Jugendhilfegesetz
7,88% Steiermärkisches Sozialunterstützungsgesetz
1,05% Steiermärkisches Sozial- und Pflegeleistungsfinanzierungsgesetz 24h-Betreuung
0,36% Steiermärkisches Sozial- und Pflegeleistungsfinanzierungsgesetz Präventionshilfen- Schulsozialarbeit
0,21% Steiermärkisches Gewaltschutzeinrichtungsgesetz
0,14% Gutachten Steiermärkisches Behindertengesetz