Strom: Enerige-Sozialtarif ab April 2026: Wer ihn bekommt, wie viel er bringt und wer ihn bezahlt

Der neue Sozialtarif für GIS-gebührenbefreite Haushalte gilt ab 01.04.2026. Für alle Haushalte die bereits befreit sind, wird er grundsätzlich automatisch beim Lieferanten aktiviert. Für alle Haushalte die noch nicht befreit sind, aber anspruchberechtigt wären, gilt der neue Tarif ab dem Folgemonat des erfolgreichen Ansuchens, d.h. jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt das zu prüfen!
Finanziell bringt der neue Sozialtarif auch bei Haushalten mit wenig Verbrauch relativ viel, weil nur ein Energiepreis von 6 ct/kWh netto im Jahr 2026 anfällt und die Grundgebühr für Energie wegfällt.

Wer den neuen Sozialtarif ab April 2026 bekommt

Anspruch haben volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die vom ORF-Beitrag befreit sind und gleichzeitig eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Pensionen
  • Pflegegeld
  • Beihilfen oder Leistungen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 oder dem Arbeitsmarktförderungsgesetz
  • Sozialhilfe
  • Leistungen im Rahmen eines Lehrverhältnisses
  • Leistungen aufgrund von Gehörlosigkeit oder schwerer Hörbehinderung

Anspruchsvoraussetzungen kann man mit Befreiungs-Rechner https://www.obs.at/befreiungsrechner prüfen

Wie komme ich zum Sozialtarif?

Sind Sie bereits vom ORF-Beitrag befreit? Der Sozialtarif soll ab 1. April 2026 grundsätzlich automatisch umgesetzt werden. In einzelnen Fällen kann es nötig sein, fehlende Daten, etwa die Zählpunktnummer, nachzureichen. Für alle die bereits von der Erneuerbare Förderungen befreit sind, ist die Zählpunktsnummer schon vorhanden.

Sind Sie noch nicht vom ORF-Beitrag befreit? Dann ist zuerst ein Antrag auf ORF-Beitragsbefreiung nötig, online oder per Formular bei der ORF-Beitrags Service GmbH. Mit dem Befreiungsrechner können Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und die Befreiung beantragen. Nach der Befreiung sollen die Stromlieferanten automatisch informiert werden. Der Sozialtarif soll ab dem folgenden Monatsersten automatisch über die Stromrechnung verrechnet und dort gesondert ausgewiesen werden.

Wie viel bringt der Sozialtarif finanziell?

Der Sozialtarif beträgt im ersten Jahr 2026 ab 01.04.2026 6 ct/kWh und wird dann indiziert, d.h. 2017 wird er zwischen 6 ct/kWh und 6,1 ct/kwh liegen als Limit für die Gesamtkosten Energie!

Wichtig ist dabei, dass der Sozialtarif für den Arbeitspreis pro Kilowattstunde UND die Grundgebühr sowie eventueller Rabatte gilt. D.h. der Sozialtarif ist weit günstiger als 6 ct/kWh Energiepreis netto bei Tarifen von Lieferanten weil eben die Grundgebühr komplett wegfällt.

Haben sie zwei Zähler (einen für den Basisverbrauch und einen z.B. für Warmwasser oder Heizung mit unterbrechbarer Lieferung) wird der Sozialtarif mit 6 ctkWh bei nur am ersten Zählpunkt verwendet.

Über 2.900 kWh bzw. für einen eventuell zweiten Zähler (mit ULx Lastprofil) werden im Jahr 2026 nicht die 6 ct/kWh als Sozialtarif verrechnet, sondern obere Refernzwert pro Quartal:

„Der obere Referenzwert ermittelt sich als mengengewichteter Durchschnitt der von der European Energy Exchange (EEX) festgelegten Abrechnungspreise für den nächsten darauffolgenden Quartalsfuture für Grundlast- und Spitzenlastenergie in einem Verhältnis von 80 % (Baseload Quarter Future) zu 20 % (Peakload Quarter Future). Für die Ermittlung sind die entsprechenden Notierungen der letzten fünf Börsenhandelstage des unmittelbar vorangegangenen Quartals heranzuziehen.“

Also grob Mittelwelt der letzten 5 Börsenpreise pro Quartal mit dem das Folgequartal gehandelt wird.
Bei einem schnellen Rechenbeispiel egäbe das aktuell für das 2. Quartal 2026 8,5684 ct/kWh für die Menge über 2.900 kWh am ersten Zählpunkt oder auf einem zweiten Zählpunkt mit unterbrechbarer Lieferung.
Entscheidend sind aber die letzten 5 Werktage im Quartal davor – der Preis wird nach aktueller Einschätzung in den nächsten Quartalen zumeist zwischen 8 und 10,5 ct/kWh netto liegen.

Dabei ist wieder zu beachten, dass auch hier der Sozialtarif KEINE GRUNDGEBÜHR für Energie hat.

Achtung wenn Sie als Verbraucher in einer Energiegemeinschaft sind

Achtung wenn Sie in einer Energiegemeinschaft sind – die Lieferung von Strom durch die Energiegemeinschaft wird dem Sozialtarif vorgezogen. D.h. nur für die Menge die sie nicht von der Energiegemeinschaft beziehen, erhalten sie den Sozialtarif.
Hier muss man nach Art der Energiegemeinschaft unterscheiden:
-> Lokal EG (um den Trafo) -> lohnt sich teilweise mit Sozialtarif durch deutlich niedrigere Netzkosten im Normalfall ein Nullsummenspiel bzw. kleines Plus oder Minus
-> Regional EG (um das Umspannwerk) -> lohnt sich bei Energiepreis der Energiegemeinschaft von netto ab 9,8 ct/kWh auf jeden Fall nicht mehr und die meisten Energiegemeinschaften liegen darüber
-> EG Bundesgebiet (Bürgerenergiegemeinschaft) -> müsste der Preis der Energiegemeinschaft günstiger sein als 6 ct/kWh netto -> klare Empfehlung Energiegemeinschaft immer verlassen

Das ist der Stand für das Jahr 2026, 2027 könnte es sein, dass es sich bei lokalen & regionalen Energiegemeinschaften wieder mehr lohnt. Für 2026 wurde die Elektrizitätsabgabe für Privathaushalte auf 0,1 ct/kWh reduziert, damit ist ein Preisvorteil für regionale und lokale Energiegemeinschaften weggefallen und diese wurden durch weitere Änderung des Bundesgesetztgeber (Reduzierter Sommerarbeitspreis Netz usw. ) finanziell allgemein viel unattraktiver. 2027 könnte sich das wieder ändern.

Wer bezahlt den Sozialtarif ab 01.04.2026

Bezahlt wird der Sozialtarif im Wesentlichen von den Stromlieferanten bzw. indirekt vom Strommarkt (also allen anderen Kunden bzw. geringeren Unternehmensmargen falls die Unternehmen das machen bzw. das beim jeweiligen Strommix überhaupt möglich ist). Also nicht direkt vom Staat und vor allem leider nicht aus der Besteuerung von Übergewinnen der Energieversorgungsunternehmen.
Bei Energielieferanten die Strom nur Weiterverkaufen (d.h. um z.B. 10,5 ct/kWh zum Marktpreis einkaufen und dann mit z.B. 1,5 ct/kWh Abwicklungsgebühr weiterverrechnen werden im Normalfall alle anderen Stromkunden die Kosten für den Sozialtarif tragen müssen).
Energielieferanten die selbst Strom über günstige Anlagen (va. Wasserkraft, Windpark & PV Großflächenanlagen) erzeugen, haben aufgrund höherer Margen die Möglichkeit die Kosten für den Sozialtarif für den Anteil den sie selbst erzeugen geringer ausfallen zu lassen und somit nicht von allen anderen Endkunden tragen zu lassen.

Leider hat man sich beim Bundesgesetzgeber nicht dafür entschieden, den Sozialtarif über eine Besteuerung von „Übergewinne“ der Energieerzeuger zu finanzieren. Daher muss man davon ausgehen, dass Stromlieferanten die selbst keine oder kaum Stromerzeugungsanlagen haben, die Kosten voll auf alle anderen Kunden umlegen (müssen) und dadurch für alle anderen Stromkunden die Energiekosten durch den Sozialtarif leicht erhöht werden.

Insgesamt ist die Aufteilung der Kosten auch massiv marktverzerrend, da es Stromlieferanten mit viel  eigenen Erzeugungsanlagen und damit höherer Marge massiv bevorzugt, da diese viel mehr Spielraum haben, um die Kosten für den Sozialtarif abzufedern.
D.h. vor allem kleinere Anbeiter oder vor allem auch Stadtwerke ohne eigene Wasserkraftwerke oder Windparks die den Strom am Markt einkaufen müssen sind dadurch massiv im Nachteil gegenüber Lieferanten mit eigenen Erzeugungsanlagen.

Zusammenfassung von Johannes Ulrich
Seit knapp 26 Jahren beruflich im Bereich Energieabrechnung und Energiedatenmanagment in einem Softwareunternehmen tätig 
1. Vizebürgermeister der Marktgemeinde Gössendorf