Erstes Ermittlungsverfahren (Regionalparteiliste)
Umreihung, wenn ein Bewerber (eine Bewerberin) Vorzugsstimmen im Ausmaß von mindestens 14 Prozent der auf seine (ihre) Partei im Regionalwahlkreis entfallenden gültigen Stimmen erzielt hat.
Zweites Ermittlungsverfahren (Landesparteiliste)
Umreihung, wenn ein Bewerber (eine Bewerberin) Vorzugsstimmen im Ausmaß der Landeswahlzahl oder im Ausmaß von mindestens 10 Prozent der auf seine (ihre) Partei im Landeswahlkreis entfallenden gültigen Stimmen erzielt hat.
Drittes Ermittlungsverfahren (Bundesparteiliste)
Umreihung, wenn ein Bewerber (eine Bewerberin) Vorzugsstimmen im Ausmaß von mindestens 7 Prozent der auf seine (ihre) Partei auf Bundesebene entfallenden gültigen Stimmen erzielt hat.