Gemeindeversammlung 1. Februar 2017
Am 1. Februar findet in der Marktgemeinde Gössendorf die zweite Gemeindeversammlung nach § 177 Steiermärkischen Volksrechtegesetz statt. Solche Gemeindeversammlungen dienen, wie es der Gesetzestext so schön heißt, „der Information und Kommunikation zwischen Gemeindeverwaltung und Gemeindebürgern“.
Bereits Ende 2014 habe ich mit einer schriftlichen Eingabe den Gemeinderat vorschlagen, diese Gemeindeversammlungen wie vorgeschrieben, zumindest einmal jährlich abzuhalten. Im April 2015 nach nach der Gemeinderatswahl nochmal. Nach div. Gesprächen mit unseren Bürgermeister gab es dann im Jänner 2016 die erste Gemeindeversammlung nach § 177 in Gössendorf.
Nur wenn informiert ist kann sich in die Gemeindepolitik sinnvoll einbringen, ehrliche Bürgerinformation und Beteiligungsmöglichkeiten sind eine der Grundlagen für eine nachhaltige Gemeindepolitik.
Präsentationen Gemeindeversammlung letztes Jahr (27. Jänner 2016)
Die Themen haben sich kaum verändert, nach wie vor sind die Ortsentwicklung (Schule, Kinderbetreuung, Gemeindezentrum usw.) sowie der Hochwasserschutz die wichtigsten und größten Themen.
Die zwei Eingaben die zu den jährlichen Gemeindeversammlungen in Gössendorf geführt haben.
Neben den jährlichen Gemeindeversammlungen können auch von nur 5% der Wahlberechtigten eine Gemeinde, einer Ortschaft oder eines Stadtbezirks zusätzliche Gemeindeversammlungen beantragt werden.