Tourismusgemeinden Steiermark 2017 – Gössendorf ist mit dabei

Die Steiermark ist eine Tourismusland, 221 von 287 steirischen Gemeinden sind als Tourismusgemeinden eingestuft. Zum Jahreswechsel verlieren acht Gemeinden diesen Status, sieben Gemeinden werden neu zu Tourismusgemeinden, eine davon ist die Marktgemeinde Gössendorf.

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Der Entwurf einer neuen Ortsklassenverordnung für den Zeitraum 2017 bis 2023 liegt nun bis 10.11.2016 zur Begutachtung auf.
Gössendorf ist schon wie seit Frühling/Sommer bekannt als Tourismus Gemeinde eingestuft.
Leider können Gemeinden nicht selbst entscheiden, ob sie Tourismusgemeinde sind oder nicht, dies wird vom Land Steiermark verordnet und ist von Anzahl der Nächtigungen, Umsatz in Gastronomie/Handel usw. abhängig.

 Ortklassenverordnung Steiermark 2017 Entwurf (PDF)

Auswirkungen

Das hat zwei große Auswirkungen auf die Marktgemeinde Gössendorf:
1. Gründung eines Tourismusverbandes – dabei stellt sich die Frage ob mir einer anderen Tourismusgemeinde zusammen oder alleine. Beide Varianten haben Vorteile, ich tendiere stark zu einem eigenen Tourismusverband – für eine Zusammenarbeit kämen nur Kalsdorf und eventuell Vasoldsberg in Frage, Hausmannstätten, Fernitz-Mellach, Raaba-Grambach sind ja alle nicht als Tourismusgemeinden eingestuft.
2. Alle Unternehmen ab einem gewissen Umsatz müssen eine Tourismusabgabe in Form von Interessenbeiträgen bezahlen. Diese ist vom Umsatz und von der Nähe der Branchen zum Tourismus abhängig, aber grundsätzlich betrifft das alle Unternehmen in Gössendorf mit Arbeitnehmern. 
Dabei wird die Herausforderung sein, die Beträge möglichst sinnvoll zu verwenden.
Hohe Lohnnebenkosten sind für viele Unternehmen in Österreich ein Problem, der Interessentenbeitrag ist zwar nicht direkt von Lohn sondern vom Umsatz abhängig, dennoch ist die Begeisterung unter den Unternehmen in Gössendorf natürlich überschaubar. Umso wichtiger ist eine sinnvolle Nutzung der Einnahmen, wie der Name schon sagt handelt es sich um keine Abgabe oder Steuer und sollte daher im Interesse der Unternehmen eingesetzt werden.
Gemeinden können die Höhe der Interessentenbeitrage nicht selbst bestimmen, diese werden ebenfalls vom Land verordnet (abhängig von der Ortsklasse). Für die Einhebung ist aber die Gemeinde zuständig und erhält dafür 8% der Einnahmen.
Interessentenbeitragtabelle

Beitragsgruppen Verdordnung (PDF)

Ich hab die Veränderung grafisch ein wenig aufbereitet. Wie man an der Steiermark Karte sieht ist ein großer Teil der Gemeinden als Tourismusgemeinden eingestuft. Die sieben roten Gemeinden haben ihren Status als Tourismusgemeinden verloren, gelbe und Gemeinden in orange wurden herabgestuft.

Keine Tourismusgemeinde mehr (Ortsklasse von C auf D)

Altenmarkt bei St. Gallen
Gersdorf an der Feistritz
Hitzendorf
Kirchberg an der Raab
Kraubath an der Mur
Lieboch
Ottendorf an der Rittschein
Schäffern

Neue Tourismusgemeinden (Ortsklasse von D auf C)

Eggersdorf bei Graz
Gössendorf
Gratkorn
Pischelsdorf am Kulm
Sankt Barbara im Mürztal
Sankt Peter am Ottersbach
Sankt Veit in der Südsteiermark

Höhere Ortsklasse

Admont B=>A
Ehrenhausen an der Weinstraße C=>B
Kalsdorf bei Graz C=>B
Leutschach an der Weinstraße B=>A
Oberwölz B=>A
Pöllau C=>B
Sankt Lambrecht B=>A
Weißkirchen in Steiermark C=>B

Niedrigere Ortsklasse

Krakau A=>B
Mitterberg-Sankt Martin A=>B
Niklasdorf B=>C
Sankt Gallen B=>C
Sankt Stefan ob Stainz B=>C
Thörl B=>C
Tragöß-St. Katharein B=>C

Zusätzliche Informationen

Link: Tourismusregionen der Steiermark

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