Elektrizitätsabgabesenkung 2026 – Welche Haushalte 0,12 ct/kWh und welche 0,984 ct/kWh brutto verrechnet bekommen

Ende des Jahres wurde vom Nationalrat mehrheitlich eine zeitlich beschränkte Senkung der Elektrizitätsabgabe für 2026 beschlossen:

Nationalrat beschließt Senkung der Elektrizitätsabgabe

Maßnahme wird für 2026 befristet eingeführt und soll Strompreise um 5 % reduzieren.

Um Strom billiger zu machen und die Teuerung einzudämmen kommt es zu einer vorübergehenden Senkung der Elektrizitätsabgabe. So wird diese für Unternehmen von derzeit 1,5 Cent je Kilowattstunde auf 0,82 Cent reduziert, Privathaushalte sollen überhaupt nur 0,1 Cent zahlen. Für die entsprechende Gesetzesinitiative der Regierungsfraktionen gab es im Rahmen einer Sondersitzung des Nationalrats grünes Licht.

Die angeführten Preise sind netto, d.h. man spart sich bei der Reduktion von brutto 1,8 ct/kWh auf 0,12 ct/kWh als „Privathaushalt“ 1,68 ct/kWh. Laut öffentlicher Kommunikation wurden dabei immer nur Privathaushalte und Unternehmen unterschieden, laut Gesetzesbeschluss profitieren aber nicht alle Privathaushalte von der maximalen Senkung für Privathaushalte.

Elektrizitätsabgabe Senkung mit 1. Jänner 2026
0,1 ct/kWh – 0,12 ct/kWh brutto
-> Natürliche Personen mit synthetischen Lastprofil Haushalt (H0,HF,HA)

0,82 ct/kWh – 0,984 brutto/kWh gilt für
-> Alle Unternehmen und jede Art von Gewerbe
-> Alle nicht natürlichen Personen (Verein, Gemeinde, usw.) unabhängig vom Lastprofil
-> Zusatzgeräte für „unterbrechbare Lieferung“ (Warmwasser Heizung) in allen Privathaushalten *
-> Jedweder als Landwirtschaft eingestufte Zähler/Haushalt – egal ob Nebenerwerb oder historisch noch landwirtschaftlichen Profil zugeordnet *

* Das synthetische Lastprofil oder auch Standardlastprofil findet man auf seiner Stromrechnung im Bereich der Ablesedaten im Normalfall dort wo auch der Zählpunkt aufgelistet ist.

Falls dort ein landwirtschaftliches Standardprofil angeführt ist, der Haushalt bzw. die Liegenschaft aber schon länger nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden und das auch nicht mehr vorhaben, kann man beim Netzbetreiber das Lastprofil ändern lassen um dann vollumfänglich von der Elektrizitätsabgabe Senkung für Privathaushalt zu profitieren. Im Einzelfall sollte man mit seinem Netzbetreiber Vor-/Nachteile einer Umstellung besprechen.
Aktive Landwirtschaftliche Betriebe werden pauschal wie Unternehmen bewertet.
L0 Landwirtschaftsbetriebe allgemein
L1 Landwirtschaftsbetriebe mit Milchwirtschaft/Nebenerwerbs-Tierzucht
L2 Übrige Landwirtschaftsbetriebe

Hat man noch einen zweiten Zähler für Warmwasser oder Nachspeicher oder eine Mischanlage für beides mit unterbrechbarer Lieferung (UL) dann bekommt man für den Verbrauch dieses Zählers nicht die 0,12 ct/kWh brutto verrechnet, sondern die 0,984 ct/kWh brutto obwohl es sich um einen Privathaushalt handelt. Allein in der Steiermark betrifft das nach meiner fachlichen Schätzungen noch über 100.000 Haushalte.
Warum der Bundesgesetzgeber das nicht pauschal für den gesamten Privathaushalt beschlossen hat ist unklar.

Die betroffenen Lastprofile:
ULA Warmwasserspeicher ohne Tagnachladung
ULB Warmwasserspeicher mit Tagnachladung
ULC Nachtspeicherheizung ohne Tagnachladung
ULD Nachtspeicherheizung mit Tagnachladung
ULE Mischanlage ohne Tagnachladung
ULF Mischanlage mit Tagnachladung

Gewerbe bekommen in allen Fällen die weniger vergünstigte Elektrizitätsabgabe verrechnet von 0,82 ct/kWh netto
G0 Gewerbe allgemein
G1 Gewerbe werktags 8–18 Uhr
G2 Gewerbe mit starkem bis überwiegendem Verbrauch in den Abendstunden
G3 Gewerbe durchlaufend
G4 Laden/Friseur
G5 Bäckerei mit Backstube
G6 Wochenendbetrieb
G7 Mobilfunksendestation