Der Taxifahrer der mich nach dem Sturm Spiel gestern nach Hause gebraucht hat, war so nett mich darauf aufmerksam zu machen, dass in Zukunft, wenn ich ein Taxi nach Gössendorf rufe 2,50 Euro pro angefangenen 2 km Anfahrt von Ortsanfang Gössendorf verrechnet werden (können), soll ab 1. April 2018 gelten hat er gemeint.
Aha hab ich mir gedacht und die Regelung heute früh angeschaut, wenn man in Zukunft ein Taxi ruft, das den Unternehmensstandort in Graz hat, können die 2,50 Euro pro angefangen 2 km für die Anfahrt verrechnet werden. Aber nur dann wenn die Fahrt nicht in oder durch die Standortgemeinde des Taxiunternehmens geht.
Wenn man von Gössendorf nach Feldkirchen fährt und das Taxi fährt über Graz, ist der Zuschlag nicht möglich, fährt das Taxi nicht über Graz, dann schon, einleuchtend oder?
Wenn man die gleiche Fahrt aber von Feldkirchen startet, wird nie der Anfahrtszuschlag verrechnet, da Feldkirchen bei Graz, Seiersberg-Pirka, Premstätten, Stattegg und Graz wechselseitig von der Regelung ausgenommen sind.
Einfach gehalten und die Stadtregion gedacht ist das für mich überhaupt nicht, werde mal nachfragen warum Premstätten usw. davon ausgenommen sind und warum wir nicht.