Das Gemeindeamt Gössendorf ist ab morgen Montag, dem 11. Jänner, wieder zu den gewohnten Zeiten für Parteiverkehr geöffnet.
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Die Einreichfrist für Förderungen für das abgelaufene Jahr 2020 wurde von Ende Jänner auf 26. Februar 2021 verlängert
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Noch bis 12. Jänner 2021 liegen kleine Änderungen am Flächenwidmungsplan und der Bebauungsplan für eine neue Kohlbacher Siedlung in Dörfla im Gemeindeamt zur Einsicht auf und es besteht die Möglichkeit Einwände dagegen einzubringen. Unter https://www.goessendorf.com/…/serv…/veroeffentlichungen/ können die Änderungen und Unterlagen eingesehen werden.
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Von 18. bis 25. Jänner 2021 ist der Eintragungszeitraum für drei Volksbegehren. Neben der Eintragung im Gemeindeamt ist die Unterstützung auch online auf https://www.oesterreich.gv.at/ möglich.