Info für alle Geflügelhalter in Gössendorf und den Nachbargemeinden entlang der Mur:
Verordnung zur Vogelgrippe-Prävention
Verordnung zur Vogelgrippe-Prävention
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Stallpflicht/Pflicht zum abgedeckten Gehege in Vogelgrippe-Risikogebieten
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Für Menschen keine Gefahr, es geht darum Tierleid und wirtschaftliche Schäden weitestgehend zu vermeiden
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gilt in GU südlich von Graz entlang der Mur in: Gössendorf, Fernitz-Mellach, Kalsdorf, Feldkirchen, Lieboch, Werndorf, Wundschuh, Dobl-Zwaring
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Ausnahme: Wenn das Geflügel durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachtes Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln möglichst verhindert.
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In gemischten Betrieben ist auf die getrennte Haltung der Enten und Gänse von übrigem Geflügel zu achten.