Eingabe – Formal korrekte Kundmachung und Ladung zu Bauverhandlung
Neben anderen Bewohnern der Marktgemeinde Gössendorf habe auch ich einen Eventualantrag auf neuerliche Ausschreibung der Bauverhandlung „Errichtung einer Feuerbestattungsanlage mit Büro- und Andachtsraum“ mangels Einhaltung der Formvorschriften gestellt.
Neben der Amtstafel müsste laut Baugesetz die Bauverhandlung in einer zusätzlichen geeigneten Form kundgemacht werden.
Um dafür die Website der Gemeinde zu nutzen, wie es in vielen anderen Gemeinden in Graz-Umgebung bereits länger der Fall ist, müsste über diese Form als zusätzliche gewählte Variante aber vorab informiert werden. Die Marktgemeinde Gössendorf müsste als die Bevölkerung informieren, dass Bauverhandlungen zukünftig auf einer digitalen Amtstafel oder einen anderem Ort auf der Website der Gemeinde kundgemacht werden.
Andernfalls könnte man jeden Bescheid zu einer Bauverhandlung aufgrund dieses Formalfehlers als Anrainer im Umkreis beeinspruchen.
Andernfalls könnte man jeden Bescheid zu einer Bauverhandlung aufgrund dieses Formalfehlers als Anrainer im Umkreis beeinspruchen.
Wie Bauverhandlungen formal korrekt kundgetan werden am Beispiel Kalsdorf bei Graz: