Der neue Sozialtarif für GIS-gebührenbefreite Haushalte gilt ab 01.04.2026 – für alle Haushalte die bereits befreit wird er grundsätzlich automatisch beim Lieferanten aktiviert. Für alle Haushalte die noch nicht befreit sind, aber anspruchberechtigt wären, gilt der neue Tarif ab dem Folgemonat, d.h. jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt das zu prüfen!
Finanziell bringt der neue Sozialtarif auch bei Haushalten mit wenig Verbrauch relativ viel, weil nur ein Energiepreis von 6 ct/kWh netto im Jahr 2026 anfällt und die Grundgebühr für Energie wegfällt.
Wer den neuen Sozialtarif ab April 2026 bekommt
Anspruch haben volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die vom ORF-Beitrag befreit sind und gleichzeitig eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Pensionen
- Pflegegeld
- Beihilfen oder Leistungen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 oder dem Arbeitsmarktförderungsgesetz
- Sozialhilfe
- Leistungen im Rahmen eines Lehrverhältnisses
- Leistungen aufgrund von Gehörlosigkeit oder schwerer Hörbehinderung
Anspruchsvoraussetzungen kann man mit Befreiungs-Rechner https://www.obs.at/befreiungsrechner prüfen prüfen
Wie komme ich zum Sozialtarif?
Sind Sie bereits vom ORF-Beitrag befreit? Der Sozialtarif soll ab 1. April 2026 grundsätzlich automatisch umgesetzt werden. In einzelnen Fällen kann es nötig sein, fehlende Daten, etwa die Zählpunktnummer, nachzureichen. Für alle die bereits von der Erneuerbare Förderungen befreit sind, ist die Zählpunktsnummer schon vorhanden.
Sind Sie noch nicht vom ORF-Beitrag befreit? Dann ist zuerst ein Antrag auf ORF-Beitragsbefreiung nötig, online oder per Formular bei der ORF-Beitrags Service GmbH. Mit dem Befreiungsrechner können Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und die Befreiung beantragen. Nach der Befreiung sollen die Stromlieferanten automatisch informiert werden. Der Sozialtarif soll ab dem folgenden Monatsersten automatisch über die Stromrechnung verrechnet und dort gesondert ausgewiesen werden.
Wie viel bringt der Sozialtarif finanziell?
Der Sozialtarif beträgt im ersten Jahr 2026 ab 01.04.2026 6 ct/kWh und wird dann indiziert, d.h. 2017 wird er zwischen 6 ct/kWh und 6,1 ct/kwh liegen.
Wichtig ist dabei, dass der Sozialtarif für den Arbeitspreis pro kWh UND die Grundgebühr sowie eventueller Rabatte gilt. D.h. der Sozialtarif ist weit günstiger als 6 ct/kWh bei Tarifen von Lieferanten weil die Grundgebühr wegfällt.
Haben sie zwei Zähler (einen für den Basisverbrauch und einen z.B. für Warmwasser oder Heizung) wird der Sozialtarif mit 6 ctkWh im Normalfall leider nur für den ersten Zähler verwendung und nicht für die ersten 2.900 kWh über den gesamten Haushalt.
Über 2.900 kWh bzw. für einen eventuell zweiten Zähler (mit ULx Lastprofil) werden im Jahr 2026 nicht die 6 ct/kWh als Sozialtarif verrechnet, sondern obere Refernzwert pro Quartal:
„Der obere Referenzwert ermittelt sich als mengengewichteter Durchschnitt der von der European Energy Exchange (EEX) festgelegten Abrechnungspreise für den nächsten darauffolgenden Quartalsfuture für Grundlast- und Spitzenlastenergie in einem Verhältnis von 80 % (Baseload Quarter Future) zu 20 % (Peakload Quarter Future). Für die Ermittlung sind die entsprechenden Notierungen der letzten fünf Börsenhandelstage des unmittelbar vorangegangenen Quartals heranzuziehen.“
Also grob Mittelwelt der letzten 5 Börsenpreise pro Quartal mit dem das Folgequartal gehandelt wird.
Achtung wenn Sie in einer Energiegemeinschaft sind
Achtung wenn Sie in einer Energiegemeinschaft sind – die Lieferung von Strom durch die Energiegemeinschaft wird dem Sozialtarif vorgezogen.
Hier muss man nach Art der Energiegemeinschaft unterscheiden:
-> Lokal (um den Trafo) -> lohnt sich auch mit Sozialtarif durch deutlich niedrigere Netzkosten im Normalfall
-> Regional (um das Umspannwerk) -> lohnt sich bei Energiepreis der Energiegemeinschaft von netto ab 9,8 ct/kWh auf jeden Fall nicht mehr und die meisten Energiegemeinschaften liegen darüber
-> ohne Grenze (Bürgerenergiegemeinschaft) -> müsste der Preis der Energiegemeinschaft günstiger sein als 6 ct/kWh netto -> klare Empfehlung Energiegemeinschaft immer verlassen
Das ist der Stand für das Jahr 2026, 2027 könnte es sein, dass es sich bei regionalen Energiegemeinschaften wieder mehr lohnt. Für 2026 wurde die Elektrizitätsabgabe für Privathaushalte auf 0,1 ct/kWh reduziert, damit ist ein Preisvorteil für regionale und lokale Energiegemeinschaften weggefallen und diese wurden finanziell unattraktiver. Der reduzierte Sommer Arbeitspreis bei der Netznutzung von 01.04.2026 bis 30.09.2026 für den Strombezug nicht über Energiegemeinschaften macht Energiegemeinschaften finanziell auch unattraktiver. 2027 wird das das voraussichtlich alles wieder ändern.
Wer bezahlt den Sozialtarif ab 01.04.2026
Bezahlt wird der Sozialtarif im Wesentlichen von den Stromlieferanten bzw. indirekt vom Strommarkt (also anderen Kunden bzw. geringeren Unternehmensmargen falls die Unternehmen das machen bzw. das beim jeweiligen Strommix überhaupt möglich ist). Also nicht direkt vom Staat und vor allem leider nicht aus der Besteuerung von Übergewinnen der Energieversorgungsunternehmen.
Bei Energielieferanten die Strom nur Weiterverkaufen (d.h. um z.B. 11 ct/kWh zum Marktpreis einkaufen und dann mit z.B. 1,5 ct/kWh Abwicklungsgebühr weiterverrechnen werden im Normalfall alle anderen Stromkunden die Kosten für den Sozialtarif tragen).
Energielieferanten die selbst Strom über günstige Anlagen (va. Wasserkraft, Windpark & PV Großflächenanlagen) erzeugen, haben aufgrund höherer Margen die Möglichkeit die Kosten für den Sozialtarif für den Anteil den sie selbst erzeugen geringer ausfallen zu lassen und somit nicht von allen anderen Endkunden tragen zu lassen.
Leider hat man sich beim Bundesgesetzgeber nicht dafür entschieden, den Sozialtarif über eine Besteuerung von „Übergewinne“ der Energieerzeuger zu finanzieren. Daher muss man davon ausgehen, dass Stromlieferanten die selbst keine oder kaum Stromerzeugungsanlagen haben, die Kosten voll auf alle anderen Kunden umlegen (müssen) und dadurch für alle anderen Stromkunden die Energiekosten durch den Sozialtarif leicht erhöht werden.
Insgesamt ist die Aufteilung der Kosten auch massiv marktverzerrend, da es Stromlieferanten mit viel eigenen Erzeugungsanlagen und damit höherer Marge massiv bevorzugt, da diese viel mehr Spielraum haben, um die Kosten für den Sozialtarif abzufedern.
D.h. vor allem Stadtwerke ohne Wasserkraftwerke oder Windparks sind dadurch massiv im Nachteil.
Zusammenfassung von Johannes Ulrich
Seit knapp 26 Jahren beruflich im Bereich Energieabrechnung und Energiedatenmanagment in einem Softwareunternehmen tätig
1. Vizebürgermeister der Marktgemeinde Gössendorf



