Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann ab 2. Oktober 2023 im Gemeindeamt beantragt werden
Aufgrund der massiven Teuerungswelle hat das Land Steiermark den Heizkostenzuschuss im vergangenen Jahr auf 340 Euro verdoppelt. Diese Maßnahme wird auch in diesem Jahr bestehen bleiben und sichert damit wichtige Unterstützung für tausende steirische Haushalte.
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von 2. Oktober 2023 bis 29. Februar 2024 in Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, in den Stadtämtern, sowie in den Sercicezentren und Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden.
Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben. Diese betragen:
- für einen Ein-Personen-Haushalte 1.392 Euro,
- Haushaltsgemeinschaften 2.088 Euro,
- sowie 418 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.
Richtlinie für den Heizkostenzuschuss des Landes
Bei Fragen steht Ihnen wie immer auch das Sozialservice des Landes unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung.
Neben dem Heizkostenzuschuss des Landes kann auch um den Heiz- und Wohnkostenzuschuss des Bundes noch bis 31.10.2023 angesucht werden. Alle Informationen dazu findet man unter diesem Link.
Zur Antragstellung sind bitte folgende Unterlagen mitzubringen: (Auszug aus den Richtlinien)
unselbständige Erwerbstätigkeit: Monatslohnzettel (nicht älter als sechs Monate)
selbständiger Tätigkeit, Einkünften aus Gewerbebetrieb, Vermietung u. Verpachtung: Einkommenssteuerbescheide
Einkünfte aus einer Land- und Forstwirtschaft: 45% des Einheitswerts lt. letztgültigen Einheitswertbescheid
bei Pension: aktuellen Pensionsnachweis
des Weiteren ua.: Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld od. Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Lehrlingsentschädigung, erhaltene Unterhaltszahlungen für geschiedene EhegattInnen, Alimentationszahlungen für Kinder.
Heizkostenrechnung.
Kontonummer – IBAN
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Heizkostenzuschusses.