Nach einiger Planungszeit werden die 50km/h Beschränkungen auf schmalen Freilandstraßen außerhalb des Ortsgebietes in Gössendorf nun umgesetzt.
Im Gössendorfer Ortsgebiet gilt ja die Maximalgeschwindigkeit von 30km/h mit Ausnahme auf Vorrangstraßen. Auf Freilandstraßen außerhalb des Ortsgebietes aber grundsätzlich 100 km/h. Das ist auf schmalen Straßen, wie denen für wir im Gemeinderat nun 50 km/h beschlossen haben, viel zu schnell.
Die betroffenen Straßen Mitterweg, Sportplatzstraße, Sattlerstraße und Grambachweg sowie dann in weitere Folge auch noch die Gärtnerstraße auf der kompletten Länge werden häufig von Spazierengehern, Radfahrern oder Läufern genutzt, auch daher wird aus Gründen der Verkehrssicherheit die 50 km/h Beschränkung außerhalb des Ortsgebiets verordnet.
Da die Gärtnerstraße auch im Gemeindegebiet von Hausmannstätten verläuft, ist für eine durchgängige 50 km/h Beschränkung außerhalb des Ortsgebiets eine gemeinsame Regelung mit Hausmannstätten notwendig, dies soll folgen.