Alles zum KlimaTicket Steiermark und Ö und der neuen Tarifordnung ab 2022
Am 1. Jänner 2022 wird nach erfolgter Zustimmung in der VVK Steiermark das KlimaTicket Steiermark eingeführt. Der Vorverkauf bei den drei Vertriebsstellen Mobilitäts- und Servicecenter der Graz Linien, MVG- Reisebüro in Kapfenberg und Stadtwerke Leoben – Verkehrsbetriebe (Bürgerservice-Stelle) beginnt am 13. Dezember 2021.
Das KlimaTicket Steiermark kann auch mittels Bestellformular per Post oder E-Mail bestellt werden: Klimaticket Bestellschein (PDF)
- Holding Graz: klimaticket@holding-graz.at
- MVG-Servicecenter Kapfenberg: fahrkarten@mvg-kapfenberg.com
- Bürgerservice-Büro im Rathaus Leoben: tickets@stadtwerke-leoben.at
Anbei finden Sie die ab 1. Jänner 2022 gültigen Tarifbestimmungen sowie die neue Tariftabelle.
Neue Fahrpreistabelle ab 01. Jänner 2022
Folgende Änderungen gelten ab 01.01.2022:
Punkt 1.7. Senior*innen
Die Altersgrenze wird auf 65 Jahre angehoben.
Punkt 2.17.
Auf den Linien 311/321 nach Wien wird das KlimaTicket Steiermark nur im Verbundgebiet anerkannt und nicht im Tariferweiterungsbereich nach Wien.
Punkt 3.5. Halbjahreskarten und Jahreskarten
Halbjahres- und Jahreskarten werden nur mehr für eine ausgewählte Tarifzone und nicht mehr über mehrere Zonen ausgegeben.
Punkt 3.9. KlimaTicket Steiermark
Das KlimaTicket Steiermark wird mit 1. Jänner 2022 eingeführt. Diese Jahresnetzkarte gilt im gesamten Verbundgebiet und in den Tariferweiterungsbereichen mit Ausnahme des Tariferweiterungsbereiches nach Wien.
Punkt 3.10. KlimaTicket Ö
Mit dem KlimaTicket Ö kann auch die Mitnahmeregelung für eine zweite Person für die Zone 101 von 1. 11. eines Jahres bis 31. 3. des Folgejahres in Anspruch genommen werden.
Punkt 4.1.2.
Da Halbjahres- und Jahreskarten nur mehr über eine Zone ausgegeben werden, entfällt die Regelung, dass diese ab 13 Zonen für das gesamte Verbundliniennetz gelten.
Punkt 4.2.4.
KlimaTickets Steiermark gelten zwölf Monate.
Punkt 5.4.2.
Die erleichterten Stornoregelungen für den Umstieg auf das KlimaTicket Ö sind ausgelaufen.
Im Zeitraum bis 31. März 2022 gelten aber für Kund*innen bei Umstieg von einer bestehenden Halbjahres- oder Jahreskarte auf das KlimaTicket Steiermark erleichterte Stornoregelungen, die ein verlustfreies Überwechseln möglich machen.
Punkt 5.4.3.
In diesem Punkt sind die Regelungen bei Rückgabe des KlimaTickets Steiermark zusammengefasst.
Punkt 5.5. Ersatzleistungen
Nicht übertragbare KlimaTickets Steiermark werden bei Verlust gegen Nachweis einer behördlichen Anzeige ersetzt.
Punkt 5.6.4. Entgelt bei Unregelmäßigkeiten
Das Entgelt bei widerrechtlicher Inanspruchnahme des KlimaTickets Steiermark und des KlimaTickets Ö beträgt € 100,–.
Punkt 5.7.2.
Die Bezahlung des KlimaTickets Steiermark kann auch mittels Abbuchungsauftrag erfolgen. Bei monatlicher Abbuchung wird in zwölf Teilbeträgen abgebucht.
Punkt 6.2.2.
Jugendliche können das ermäßigte KlimaTicket Steiermark Jugend erwerben, wenn der Gültigkeitsbeginn spätestens einen Tag vor dem 26. Geburtstag liegt.
Punkt 6.3.2.
Senior*innen können das ermäßigte KlimaTicket Steiermark Senior erwerben.
Punkte 6.4., 6.5., 6.6.
Menschen mit Behinderung, Schwerkriegsbeschädigte und blinde Menschen können das ermäßigte KlimaTicket Steiermark Spezial erwerben.
Die kompletten Tarifbestimmungen des Verkehrsverbund ab 01.01.2022 mit 30 Seiten (PDF) gibt es am ende des Beitrags.
1. KlimaTicket Steiermark
1.1. Beschreibung
Das KlimaTicket Steiermark ist eine Jahresnetzkarte für das Verbundgebiet des Verkehrsverbundes Steiermark. Inkludiert sind auch die Tariferweiterungsbereiche z. B. nach Tamsweg, Radstadt oder Szentgotthárd mit Ausnahme des Tariferweiterungs- bereiches nach Wien. Es wird am 1. Jänner 2022 eingeführt.
Der Vertrieb erfolgt über die Graz Linien, die Mürztaler Verkehrsgesellschaft m.b.H. und die Stadtwerke Leoben – Verkehrsbetriebe sowie zu einem späteren Zeitpunkt über den Onlineshop der Graz Linien. Das Ticket kann auch mittels Bestellformular (Download: www.verbundlinie.at) postalisch oder per E-Mail bestellt werden.
Es gibt folgende KlimaTickets Steiermark:
Ticketbezeichnung | Preis in € inkl. USt. |
KlimaTicket Steiermark Classic* | € 588,00 |
KlimaTicket Steiermark Übertragbar | € 688,00 |
KlimaTicket Steiermark Jugend | € 441,00 |
KlimaTicket Steiermark Senior | € 441,00 |
KlimaTicket Steiermark Spezial | € 441,00 |
- Senior*innen ab 65 Jahren, Jugendliche bis 25,99 Jahren (Gültigkeitsbeginn des Tickets spätestens einen Tag vor dem Geburtstag) und Menschen mit Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 70 % oder Vermerk „Die Inhaberin bzw. der Inhaber des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundes- behindertengesetz in Anspruch nehmen“ im Österreichischen Behindertenpass, Schwerkriegsbeschädigte mit entsprechenden Schwerkriegsbeschädigtenausweis) erhalten das KlimaTicket Steiermark zum ermäßigten Preis.
- Bei Menschen mit Behinderung wird eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund unentgeltlich befördert, wenn die zu begleitende Person ein gültiges Ticket Dazu ist kein gesonderter Eintrag im Behindertenpass erforderlich.
- Mit Ausnahme der übertragbaren Variante sind alle KlimaTickets Steiermark nicht übertragbar und weisen ein Foto auf.
- Bei einer Fahrscheinkontrolle ist bei den KlimaTickets Steiermark Senior und Jugend einer der in den Tarifbestimmungen festgelegten zulässigen Lichtbildausweise (z. Reisepass, Personalausweis, e-card mit Foto etc.) vorzuweisen. Beim KlimaTicket Steiermark Spezial ist das entsprechende Berechtigungsdokument vorzuweisen (Österreichischer Behindertenpass, Schwerkriegsbeschädigtenausweis). Beim KlimaTicket Steiermark Classic und Übertragbar ist kein Ausweis erforderlich.
- Das KlimaTicket Steiermark berechtigt in der Zone 101 von Montag bis Samstag von 18.30 Uhr bis Betriebsschluss und an Sonn- und Feiertagen ganztägig bis Betriebs- schluss zur Gratismitnahme einer zweiten Person. Diese Mitnahmeregelung ist für den Zeitraum von 1. 11. eines Jahres bis 31. 3. des Folgejahres gültig.
- Im Rahmen der Familienermäßigung im Verkehrsverbund Steiermark können bei Vorweis des ZWEI UND MEHR – Steirischen Familienpasses die eingetragenen Kinder bis 15 gratis mitfahren, wenn die Eltern, der Elternteil oder die eingetragene dritte Person ein gültiges KlimaTicket Steiermark
- Keine Gratismitnahme eines Fahrrades, außer Fahrräder werden aufgrund des Haustarifs gratis
1.2. Kartenmuster KlimaTicket Steiermark im Scheckkartenformat
1.3. Stornoregelungen bei Übergang von einer bestehenden Halbjahres- und Jahreskarte auf das KlimaTicket Steiermark
Im Zeitraum bis 31. März 2022 gelten für Halbjahres- und Jahreskarten, deren Gültigkeit bereits begonnen hat, geänderte Regelungen für die Fahrpreiserstattung, wenn nachweislich auf das KlimaTicket Steiermark umgestiegen wird.
Stornoregelung
Der Fahrpreis wird abzüglich der bereits in Anspruch genommenen Monate rückerstattet. Die monatliche Berechnung erfolgt auf Basis eines Sechstels (bei Halbjahreskarten) oder eines Zwölftels (bei Jahreskarten) des Kartenpreises. Laufende Monate werden erst mit dem 8. Tag als volle Monate gerechnet. Das Fahrpreisrückerstattungsentgelt in Höhe von € 10,– wird nicht eingehoben.
Um die beschriebene Stornoregelung in Anspruch nehmen zu können, muss ein bereits gekauftes KlimaTicket Steiermark vorgewiesen werden oder beim Storno der bestehenden Karte ein KlimaTicket Steiermark gekauft werden. Der Geltungszeitraum des KlimaTickets Steiermark muss dabei nicht unmittelbar an den Geltungszeitraum der bestehenden Karte anschließen.
Übergangsticket
Wenn jemand seine bestehende Karte storniert, diese am Ticketschalter retourniert und das KlimaTicket Steiermark im Vorverkauf erwirbt, so wird für den Zeitraum bis zum Gültigkeitsbeginn des KlimaTickets Steiermark ein sogenanntes „Übergangsticket“ ausgestellt. Bei persönlichen Karten (Name ist am Übergangsticket aufgedruckt) ist bei der Fahrkartenkontrolle zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis vorzuweisen.
Muster Übergangstickets (wird auf Fahrscheinpapier aufgedruckt)
Automatische Umstellung bestehender Jahreskarten mit zwei und mehr Zonen Die Jahreskartenkund*innen mit einer Jahreskarte über zwei oder mehr Zonen wurden Ihre Karte wird automatisch auf das passende KlimaTicket Steiermark umgestellt. Die bestehende Karte wird nicht ausgetauscht und bleibt zum Ende der Geltungsdauer gültig.
Achtung: Jahreskarten mit zwei und mehr Zonen sind ab 1. Jänner 2022 automatisch im gesamten Verbundgebiet des Verkehrsverbund Steiermark inkl. Tariferweiterungsbereiche gültig. Ausgenommen ist nur der Tariferweiterungsbereich nach Wien.
1.4. Stornoregelungen beim KlimaTicket Steiermark
Bei Rückgabe des KlimaTickets Steiermark gelten folgende Regelungen:
- Während der Geltungsdauer kann das Ticket ab dem siebenten Geltungsmonat ohne Angabe von Gründen zurückgegeben Der Beginn eines neuen Gültigkeitsmonats bestimmt sich durch den beim Erwerb des Tickets gewählten Gültigkeitsbeginn und fällt demnach auf den ziffernmäßig gleichen Kalendertag jedes Monats. Es wird ein Fahrpreisrückerstattungsentgelt von einem Monatsbetrag verrechnet. Das ist ein Zwölftel des Kaufpreises.
- Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht
- bei Umzug aus der Steiermark in ein anderes Bundesland oder in das Ausland durch Nachweis der Abmeldung/Ummeldung vom/beim österreichischen Zentralen Melderegister und Nachweis der neuen Adresse im Inland oder Ausland,
- bei einer Erkrankung über einen Zeitraum von drei Monaten oder mehr durch Nachweis mittels ärztlichen Attests,
- bei Verlust des Arbeitsplatzes durch Nachweis einer Arbeitslosenbestätigung und
- bei Umstieg auf ein anderes KlimaTicket Steiermark oder das KlimaTicket Ö. In diesen Fällen ist kein Fahrpreisrückerstattungsentgelt zu
- Bei Todesfall der Inhaberin des Inhabers des Tickets wird dem Erbberechtigten oder Abwickler der Verlassenschaft jeder nicht genutzte Gültigkeitsmonat des Ticketpreises gebührenfrei erstattet. Erforderlich sind eine Kopie der Sterbeurkunde und ein Nachweis der Erbberechtigung.
2. KlimaTicket Ö
2.1. Beschreibung
Das KlimaTicket Ö (= Österreich) ist eine österreichweit gültige Fahrkarte für den öffentlichen Verkehr. Das Ticket wurde am 26. Oktober 2021 eingeführt. Es ist bei Bahnhöfen der ÖBB und der GKB mit Ticketschalter, bei den Graz Linien, der MVG und den Stadtwerken Leoben sowie online unter www.klimaticket.at erhältlich.
Das KlimaTicket Ö ist ein persönliches Ticket und ist nicht übertragbar. Es gibt folgende Ticketkategorien:
Ticketbezeichnung | Preis in € inkl.
USt. |
KlimaTicket Ö Classic | € 1.095,00 |
KlimaTicket Ö Jugend/Senior/Spezial | € 821,00 |
KlimaTicket Ö Familie Classic | € 1.205,00 |
KlimaTicket Ö Jugend/Senior/Spezial Familie | € 931,00 |
- Senior*innen ab 64 Jahren (ab dem Jänner 2022 ab 65 Jahren), Jugendliche bis 25,99 Jahren (Gültigkeitsbeginn des Tickets spätestens einen Tag vor dem 26. Geburtstag) und Menschen mit Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 70 % oder Vermerk „Die Inhaberin bzw. der Inhaber des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ im Österreichischen Behindertenpass, Schwerkriegsbeschädigte mit entsprechenden Schwerkriegsbeschädigtenausweis) erhalten das KlimaTicket Ö zum ermäßigten Preis.
- Bei Menschen mit Behinderung wird eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund unentgeltlich befördert, wenn die zu begleitende Person ein gültiges Ticket Dazu ist kein gesonderter Eintrag im Behindertenpass erforderlich.
- Mit einem Aufpreis in Höhe von € 110,– kann man vier Kinder zwischen 6 und 15 Jahren mitnehmen, wobei die Kinder nicht verwandt sein müssen (Variante Familie).
- Bei einer Fahrscheinkontrolle ist neben dem KlimaTicket Ö ein amtlicher Lichtbild- ausweis oder die e-card mit Foto Beim KlimaTicket Spezial ist das entsprechende Berechtigungsdokument vorzuweisen (Österreichischer Behinderten- pass, Schwerkriegsbeschädigtenausweis).
- Das KlimaTicket Ö berechtigt in der Zone 101 von Montag bis Samstag von 30 Uhr bis Betriebsschluss und an Sonn- und Feiertagen ganztägig bis Betriebsschluss zur Gratismitnahme einer zweiten Person. Diese Mitnahmeregelung ist für den Zeitraum von 1. 11. eines Jahres bis 31. 3. des Folgejahres gültig.
- Keine Gratismitnahme eines Fahrrades außer Fahrräder werden aufgrund des Haustarifs gratis
- Weitere Details zum Ticket siehe klimaticket.at und in den AGBs des KlimaTickets.
2.2 Kartenmuster KlimaTicket Ö im Scheckkartenformat
2.3. Vorläufiges KlimaTicket Ö
Bei Kauf des KlimaTickets Ö wird ein vorläufiges KlimaTicket Ö auf Papier ausgestellt. Die Plastikkarte im Scheckkartenformat wird dann per Post übermittelt.
Das vorläufige KlimaTicket Ö ist personalisiert und nicht übertragbar. Es ist nur in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder der e-card mit Foto gültig.