Eingabe – Zweckwidmung der Hundeabgabe in Gössendorf
Mit meiner Freundin zusammen hab ich nun schon über 13 Jahre lang ein Hündin (nicht der Hund auf dem Bild), die wir natürlich sehr lieb gewonnen haben. Daher zahlen wir auch die Hundeabgabe in Gössendorf, diese ist auch in der aktuellen Höhe im Normalfall kein Grund warum sich jemand einen Hund halten kann oder nicht. Was mich aber schon stört ist, dass für Hundehalter dadurch schon der Eindruck entsteht es handelt sich um eine Strafsteuer für die Haltung von Hunden.
Die Bezeichnung „Der beste Freund des Menschen“ kommt aber nicht vor ungefähr, Hunde sind für viele Menschen, gerade solche die allein leben oder von Depressionen geplagt sind, ein wichtiger und positiver Bestandteil des Lebens. Die Marktgemeinde Gössendorf sollte daher Maßnahmen setzen, damit die Hundeabgabe nicht als Strafsteuer wahrgenommen wird.
Mein Vorschlag dazu wäre eine Zweckwidmung zu beschließen, d.h. die Einnahmen aus der Hundeabgabe sollen für Hunde verwendet werden, z.B. Förderung von Hundekotsackerl usw.
Bezüglich der Höhe ist es wie geschrieben im Normalfall kein Thema, weil man für Futter, Tierarzt usw. ohnehin viel mehr ausgibt. In Notsituationen zählt aber manchmal jeder Euro und gerade dann ist oft der Hund ein wichtiger Begleiter. Daher ist der zweite Vorschlag in meiner Eingabe, ähnlich wie bei anderen Regelungen, eine soziale Staffelung/Befreiung prüfen zu lassen und falls möglich zu beschließen. Dies ist offensichtlich in Graz möglich, also sollte dies auch bei uns möglich sein.