Gemeindeversammlung 1. Februar 2018
Wie die Zeit vergeht, am 1. Februar findet in der Marktgemeinde Gössendorf die dritte Gemeindeversammlung nach § 177 Steiermärkischen Volksrechtegesetz statt.
Dabei hat es bis zur ersten Gemeindeversammlung in Gössendorf doch einige Zeit gedauert. In diversen Gesprächen habe ich 2014/2015 versucht unseren Gemeindevertretern näher zu bringen, dass solch eine Veranstaltung zum einen laut Volksrechtegesetz nicht nur einmal jährlich verpflichtend ist, sondern auch gut für den Austausch zwischen Gemeindepolitik und Bevölkerung ist.
Am 19.12.2014 und 21.04.2015 habe ich diese Forderung mit schriftlichen Eingaben an den Gemeinderat untermauert, in der Gemeinderatssitzung am 03.06.2015 hat unser Bürgermeister Gerald Wonner berichtet, dass die Gemeinde nun endlich eine Bürgerversammlung plant. Dann hat es zwar noch bis zum 27. Jänner 2016 gedauert, aber seither gibt es in Gössendorf die eine jährliche Bürgerversammlung/Gemeindeversammlung gem. § 177 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes.
Die Gemeindeversammlungen sind für mich symptomatisch dafür was sich in Gössendorf bewegen lässt, es ist anfangs teilweise oft sehr zäh, aber wenn man einen guten Vorschlag hat, Dinge immer wieder thematisiert, kann man auch von außerhalb des Gemeinderates einiges bewegen. Es kostet halt nur sehr viel Zeit …