Gemeindeversammlung 27. Jänner 2016 Gösssendorf

Präsentationen der ersten Gemeindeversammlung in der Marktgemeinde Gössendorf gem. § 177 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes.

Über ein Jahr nach meinem ersten schriftlichen Vorschlag eine Gemeindeversammlung auch in Gössendorf abzuhalten, unter anderem weil diese nach Stmk. Volksrechtegesetz einmal pro Jahr verpflichtend ist, gab es nun endlich eine am 27. Jänner 2017.
Es hat zwar eine zweite schriftliche Eingabe im Jahr 2015 und div. Erinnerungen an unserem Bürgermeister gebraucht, schlussendlich gibt es diese Gemeindeversammlungen nun auch bei uns laut Bürgermeister zumindest eine pro Jahr, eventuell dieses Jahr sogar nach eine im Herbst.

Gemeindeversammlung § 177 Steiermärkisches Volksrechtegesetz
(1) Gemeindeversammlungen dienen der Information und Kommunikation zwischen Gemeindeverwaltung und Gemeindebürgern.
(2) Gemeindeversammlungen sind mindestens jährlich und jedenfalls auf Antrag von mindestens 5 v.H. der für die Wahl zum Gemeinderat Stimmberechtigten vom Bürgermeister abzuhalten.
(3) Eine Gemeindeversammlung kann darüber hinaus auch für Teile der Gemeinde (Ortschaften, Stadtbezirke) abgehalten werden.

Raumplanung und Gemeindeentwicklun (PDF)
Information und aktuelle Themen (PDF)
Status Hochwasserschutz (PDF)

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