Neue Abfuhrordnung Gössendorf 2016
Grundsätzlich sind die Änderungen der Abfuhrordnung in Gössendorf alle zu begrüßen. Die neue Verordnung für 2016 ist familienfreundlicher und die Gestaltung eher nach dem Verursacherprinzip. Außerdem wurde gestrichen, dass eine Mindestmenge von 48 Kilogramm pro Person verrechnet wird, bisher wurde diese Menge auch verrechnet wenn man weniger Restmüll erzeugt hat.
Die grundsätzlichen Änderungen (netto):
Gebühr pro Entleerung (neu) – Verursacherprinzip
Mit der neuen Abfuhrordnung wurde eine neue variable Gebühr pro Container eingeführt, diese wird pro Entleerung und Volumen der Tonne berechnet.
Man kann bei einem Intervall von vier Wochen mit 13 Entleerungen pro Jahr rechnen, dadurch ergeben sich folgenden Gebühren:
Eine Gebühr pro Entleerung / Tonne ist sinnvoll, da auch die Kosten für die Gemeinde so anfallen, die Verrechnung ist daher nach dem Verursacherprinzip.
Eine zusätzliche Belastung ergibt sich aber für Haushalte, wo eine Person allein auf einer Liegenschaft wohnt und eine Restmüll Tonne allein benutzt.
Um hier die Gebühren zu senken, könnte man bei der Gemeinde anfragen ob sich diese Personen nicht eine Tonne teilen können. In der Abfuhrordnung ist dies nicht explizit angeführt. Manche Gemeinden bieten diese Möglichkeit bei Einzelpersonen auf Liegenschaften für 2-3 Personen an, da diese oft nur einen Bruchteil der Tonne benötigen.
Gebühr pro kg / keine Mindestmenge – Verursacherprinzip
Die Entsorgung des Restmülls hat der Gemeinde nicht 26 Cent pro Kilogramm gekostet, daher ist eine Anpassung in Richtung des echten Preises der für die Entsorgung durch das Entsorgungsunternehmen verlangt wird sinnvoll, auch bei den Windeln.
Die Abschaffung der Mindestmenge geht ebenfalls in Richtung Verursacherprinzip, die Kosten die der Gemeinde entstehen werden weiter verrechnet.
Grundgebühr pro Person – Streitfrage
Das ist in den Gemeinden der Steiermark unterschiedlich geregelt, in Graz ist die Grundgebühr pro Tonnenvolumen, in Seiersberg-Pirka pro Haushalt und in Gössendorf (wie auch in Hausmannstätten) eben pro Person.
Man kann lange disktutieren ob die restlichen Kosten wie Grünschnitt, Abholung Papiercontainer, Verwaltungskosten usw. eher pro Person, pro Haushalt oder pro Tonnenvolumen verrechnet werden sollen. Meiner Meinung nach wäre eine Grundgebühr pro Haushalt besser/fairer, der Umweltausschuss hat die Grundgebühr aber pro Person belassen.
Durch die zusätzlichen Gebühren pro Entleerung konnten die Gebühren pro Person aber gesenkt werden, damit werden die Gebühren schon familienfreundlicher.
Beispiel Veränderung pro Jahr
75 kg ist ein brauchbarer Durchschnittswert pro Person und Jahr, ein Haushalt der ordentlich Müll trennt liegt im Normalfall weit darunter, eher bei 25-30kg/Person.
Durch den Wegfall der Mindestmenge profitieren auch Haushalte mit wenig Restmüll. Die zumindest verrechnete Gebühr pro Jahr ist gerade bei Haushalten mit mehreren Personen schon merkbar gesunken.
Rückblick Gemeinderatswahl – familienfreundliche Müllgebühren
In Summe würde ich Veränderung der Müllgebühren schon als Erfolg sehen, auch wenn die Grundgebühr pro Person und somit pro Kind immer noch vorhanden sind. Sie wurde immerhin um ca. 30% gesenkt und ich verstehe bis zu einem gewissen Grad auch, dass es problematisch ist alles komplett zu ändern.
Bgm Gerald Wonner hat es noch am Wahltag beim Essen im Lindenwirt gesagt, auch wenn die NEOS/Johannes Ulrich nicht in den Gemeinderat gekommen sind, die Müllgebühren werden wir auf jeden Fall verändern. Das hat er auch gehalten und die Änderung gehen genau in die Richtung die ich/wir wollten.
Verordnungen:
Abfuhrordnung_Gössendorf_2016
Muellabfuhrordnung_Gössendorf_Aenderung_2011-03-23
Muellabfuhrordnung_Gössendorf_2009