Bessere Kennzeichnung und zeitliche Begrenzung des 30ers Hauptstraße/Kreisverkehr

In der letzten Gemeinderatssitzung hat Joshua Tapley den 30er rund um den Kreisverkehr auf der Hauptstraße angesprochen. Zur Ausgangslage, in Gössendorf gilt eine 30er Beschränkung, ausgenommen Vorgangsstraßen. Von Norden kommend ist das Schild Vorrangstraße Ende kurz nach dem Ing.E.Donner-Weg, die Vorrangstraße beginnt erst wieder nach der Grambachbrücke. Im Oktober habe ich viermal die Geschwindigkeitsmessung kurz vor dem Beginn der 30er und die Tempoveränderung bei Einfahrt...