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Eintragungszeitraum 17. bis 24. April 2023 für sieben Volksbegehren
17. April 2023 @ 8:00 - 24. April 2023 @ 16:00
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Zu folgenden Volksbegehren wurden Einleitungsanträge gestellt:
- „ECHTE Demokratie – Volksbegehren“
- „Beibehaltung Sommerzeit“
- „GIS Gebühren NEIN“
- „BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!“
- „Unabhängige JUSTIZ sichern“
- „Lieferkettengesetz Volksbegehren“
- „Nehammer muss weg“
Diese Volksbegehren können im Eintragungszeitraum vom 17. bis 24. April 2023 unterschrieben werden.
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, 17. April 2023, bis (einschließlich) Montag, 24. April 2023, in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums· das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 13. März 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde ein-“ getragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
In dieser Gemeinde (diesem Magistrat) können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse (an folgenden Adressen)
Marktgemeindeamt Gössendorf, Bundesstraße 83, 8077 Gössendorf, 1. Stock
an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag, 17. April 2023, von 8 – 16 Uhr
Dienstag, 18. April 2023, von 8 – 20 Uhr
Mittwoch, 19. April 2023, von 8 – 16 Uhr
Donnerstag, 20. April 2023, von 8 – 16 Uhr,
Freitag, 21. April 2023, von 8 – 16 Uhr,
Montag, 24. April 2023, von 8 – 16 Uhr.
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintraungszeitraumes (24. April 2023), 20.00 Uhr, durchführen.