Vorschlag Müll Gebühren Steiermark
- Transparent -> Veröffentlichung der Kosten und Aufteilung
Alle Kosten der Gemeinde die in die Gebührenberechnung einfließen sollen veröffentlicht werden. Für alle Gebühren soll die Berechnungsgrundlage für die Aufteilung auf Haushalte, Personen oder andere Faktoren veröffentlicht werden.
- Familienfreundlich -> Gebühren nicht überwiegend pro Person
Eine grundlose Belastung von Haushalten mit vielen Personen (zumeist Familien mit Kindern) soll vermieden werden. Eine primäre Verrechnung der Gebühr pro Person belastet Haushalte mit Kindern, große Kostenfaktoren wie Abholung der Müllcontainer sind aber von der Anzahl der Personen im Haushalt unabhängig.
- ökologisch -> Anreiz für weniger Restmüll sollte vorhanden sein
Abhängig von der Bevölkerungsdichte und Infrastruktur der Gemeinde sollen Anreize vorhanden sein möglichst wenig Restmüll zu erzeugen. Keine fixe Zuteilung der Containergröße, gemeinsame Nutzung eines Containers durch Nachbarn, variable Entleerungsanzahl oder Verwiegesystem sind gängige Möglichkeiten.
- effizient und serviceorientiert -> Regionale Umsetzung prüfen(Abholung, Abrechnung, Auskunft und Abfallwirtschaftszentren)
In den (Klein)Regionen soll geprüft werden ob bestimmte Tätigkeiten/Aufgaben pro Gemeinde sinnvoll sind oder gemeindeübergreifend mit mehr Effizienz und besserem Service für die Bevölkerung umgesetzt werden können.
Umsetzungen wie bei den Wasserverbänden sind auch bei der Müllentsorgung möglich.
- sozial -> kostendeckend d.h. auch keine zusätzlichen Einnahmen
Niedrige Einkommen wenden einen verhältnismäßig großen Teil ihres Einkommens für Gemeindeabgaben wie Müllentsorgungen, Kanal und Wasser auf. Die Abgaben müssen zumeist aufgrund von Gesetzten kostendeckend sein, höhere Gebühren sind aber teilweise möglich.
Versteckte Einnahmen durch höhere Gebühren sind grundsätzlich, insbesondere aber weil Haushalte mit niedrigen Einkommen stark belastet werden aus sozialen Gründen, abzulehnen.
- Über den Tellerrand blicken
Jeder der bisher aufgezählten Punkte ist zumindest in ähnlicher Form in einer steirischen Gemeinde schon umgesetzt. Hier sollten kommunenübergreifend für Städte, Umlandgemeinden und eher ländliche Gemeinden mit niedriger Bevölkerungsdichte „Best-Practice“ Varianten der Gebührenverrechnung definiert werden.