Berndorfer Modell in Gössendorf? – Pro und Contra (Achtung Veraltet)

Dieser Beitrag stammt von 15.12.2016, das Berndorfer Modell wurde in der Zwischenzeit mehrmals überarbeitet, die Dauer des Kindergeldes und die Förderung in Gössendorf wurden  ebenfalls geändert. Daher sind die Informationen in diesem Beitrag mittlerweile veraltet.

Die FPÖ Gössendorf hat vor einiger Zeit den Vorschlag das „Berndofer Modell“ einzuführen, dabei handelt es sich um eine Förderung für Kinder die zu Hause betreut werden. Abwertend wird diese Förderung auch Herdprämie genannt. Das Thema wird nun im Jänner 2017 in einer Sitzung des Ausschuss für Frauen, Familie und Soziales diskutiert.
FPÖ Landtagsabgeordneter und 2. Vizebürgermeister Mario Kunasek hat die Forderung dazu in der Gemeinderatssitzung am 14. Dezember 2015 bestärkt, es wäre die einzige monetäre Forderung der FPÖ und nach über einen halben Jahr Wartezeit sollte das Thema endlich ernsthaft diskutiert werden.

Was ist das „Berndorfer Modell“?

Seit dem 01.01.2013 gibt es in der Salzburger 1.700 Einwohner Gemeinde Berndorf eine Förderung der familieninternen Kinderbetreuung. Eltern die keine familienexterne Betreuung mit verpflichtender finanzieller Beteiligung der Gemeinde bzw. der Benützung der vorhandenen Betreuungseinrichtung der Gemeinde nach dem Sbg. Kinderbetreuungsgesetz in Anspruch nehmen, erhalten monatlich eine Förderung abhängig von der Variante der Kinderbetreuung.
Seit 01.01.2016 wurden die Beträge in der Gemeinde Berndorf wie folgt festgesetzt:

Dreijähr. Kinderbetreuung Variante 30+6 = 436,– Aufzlg. Gem. mtl. 1/3 d. Diff. = 131,-/Monat
Zweijähr. Kinderbetreuung Variante 20+4 = 624,– Aufzlg. Gem. mtl. 1/3 d. Diff. = 68,-/Monat
Für alle übrigen Kinderbetreuungsvarianten 68,–/Monat

Die Auszahlung erfolgt halbjährlich und nachträglich. Das Ziel des Berndofer Modells ist, dass jede Familie in Summe ein Kinderbetreuungsgeld zumindest in der Höhe der Mindestsicherung erhält. Um das zu finanzieren sollen Bund, Land und Gemeinden jeweils ein Drittel des Differenzbetrages auf 837,76 Euro übernehmen.

Es gibt div. Voraussetzung wie Hauptwohnsitz in der Gemeinde usw. die in den Förderungsrichtlinien festgeschrieben sind und per 01.01.2016 auch leicht angepasst wurden:

Ziele des „Berndofer Modells“

Grundsätzlich geht es beim Berndofer Modell um drei Ziele bzw. Gründe warum diese Förderung in der Gemeinde Berndorf auch einstimmig von allen Fraktionen beschlossen wurde.

Leistungsgerechtigkeit

Wenn die öffentliche Hand ausschließlich Krippenplätze finanziert, wird die innerfamiliäre Betreuung benachteiligt. Wenn Eltern bis zum 3. Jahr zu Hause bleiben muss die Gemeinde weniger für Kinderkrippenplätze ausgeben bzw. erhalten Eltern die zu Hause bleiben weniger Leistungen von der Gemeinde, das soll mit der Förderung ausgeglichen werden.

Für den Gemeindeanteil am Berndorfer Modell wird 2016 mit Kosten von circa 35.000 Euro bei einem Budget von 2,7 Millionen Euro gerechnet. Der Anteil der Gemeinde Berndorf für die Kindergartengruppe der unter Dreijährigen liegt bei 50.000 Euro bei in etwa gleich vielen Kindern.

Wahlfreiheit

Wenn Land und Bund ebenso Leistungsgerechtigkeit herstellen würden, könnten Eltern und Familien, die ihre Kleinstkinder zwischen dem vollendeten 1. und dem vollendeten 3. Lebensjahr familienintern betreuen möchten dies frei von finanziellem Druck tun.

Wertschätzung

Die Kinderbetreuung innerhalb der Familie soll gegenüber der institutionellen Kinderbetreuung nicht schlechter gestellt werden. Die Leistung von Eltern die zu Hause bleiben soll auch etwas wert sein.

Grundsätzliche Kritik

„Herdprämie“ helfe nicht wirklich und ist eine Mogelpackung

Von den 68 oder 131 Euro zusätzlich pro Monat profitieren war allem „Familien, die es sich richten können“. Für Familien die auf ein zweites Einkommen angewiesen sind ensteht dadurch keine echte Wahlfreiheit. Für alle Familien, insbesondere die alleinerziehenden Frauen, die Mindestsicherung beziehen, wird die Mindestsicherung gekürzt, denn die Zahlung wird als Einkommen anerkannt werden.

Keine Chance auf Wiedereinstieg

Wenn eine Frau mehrere Kinder bekommt und immer zuhause bleibt, hat sie praktisch keine Chancen mehr auf einen Wiedereinstieg in den Beruf. Hinzu kommt, dass der Kündigungsschutz nach 24 Monaten ausläuft. Wenn es weiteren Familienzuwachs gibt, werden auch oft die älteren Kinder gleich zuhause gelassen. Die pädagogisch wichtige vorschulische Bildung bleibt dabei auf der Strecke. Kurzfristig kommt es so zu Einkommensausfällen und langfristig zu einem geringeren Pensionseinkommen.

Gemeinde drückt sich vor Ausbau der Kinderbetreuung

Nach AK-Einschätzung versucht die Gemeinde sich mit diesem Modell um die Verantwortung zu drücken, Kinderbetreuungseinrichtungen zu schaffen. Zudem wird ein rollenkonservatives Familienbild transportiert in dem der Vater fleißig in der Arbeit und die Mutter kochend am Herd steht und sich um die Kinder kümmert.

Bund und Land fördern bessere Vereinbarkeit mit Beruf

Bund und Länder fördern und setzen Maßnahmen um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erhöhen. Die Anzahl der Familien mit längeren Kinderbetreuungsgeld Varianten geht zurück. In Berndorf versucht man den umgekehrten Weg zu gehen.

Wer ist dafür und wer ist dagegen?

Die FPÖ Steiermark ist ein starker Befürworter des „Berndorfer Modells“ und wird wohl, je nach Möglichkeit, versuchen es auf allen drei Ebenen voranzutreiben. Zusätzlich gibt es in ein paar Gemeinde eine Umsetzungsvariante davon und dementsprechend Unterstützung von allen Parteien, in einer Gemeinde sogar von den Grünen. Grundsätzlich gibt es zusätzlich zur FPÖ noch Unterstützung von konservativen Teilen der ÖVP und der CPÖ sowie eher konservativen Familienvertretungen, z.B. des Katholische Familienverband Salzburg und Tiroler Unterland.

Klar dagegen sind SPÖ, Grüne und NEOS auf Landes- und Bundesebene sowie die Arbeitskammer und die Industriellenvereinigung. Auch Familienministerien Karmasin kann dem Berndorfer Modell nichts abgewinnen.

Ist Berndorf seit 01.01.2013 ganz allein?

Man stellt sich die Frage, wenn das Modell funktioniert und bei der Bevölkerung gut ankommt müssten dann nicht andere Gemeinden ebenfalls auf die Förderung aufspringen? Ja es gibt ein paar wenige Gemeinden die eine ähnliche Förderung eingeführt haben, aber selten genauso wie in Berndorf sondern in abgewandelten Varianten.
Da es die Förderung in Berndorf schon seit 01.01.2013 gibt also seit knapp vier Jahren ist schon auch zu hinterfragen warum es so wenige Nachahmer gibt.

Großarl – 3.802 Einwohner

Jede Familie, die keine öffentliche Betreuungseinrichtung in Anspruch nimmt, erhält für ein Kind zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr 110 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist also nicht gestaffelt, sondern ein Fixbetrag, der auch unabhängig vom Gehalt ist.

Bergheim – 5.167 Einwohner

Die Gemeinde Bergheim bezahlt jeder Familie 50 Euro pro Monat, wenn sie ein Kind zwischen einem und drei Jahre daheim betreut. Die 5.000-Einwohner-Gemeinde Bergheim reservierte heuer im Budget Ausgaben von 60.000 Euro für diese Familienförderung. Nach zwei Jahren will die Gemeinde das Modell überprüfen.

Fuschl am See – 1.512 Einwohner

In Fuschl am See wurde auf Initiative der grünen Gemeinderätin Elisabeth Maschler ein eng an das Berndorfer Modell angelehntes Modell beschlossen.

Dreijährige Kinderbetreuung Variante 30+6 =436,- Aufzahlung Gemeinde 1/3 d. Differenz = 134 Euro monatlich
Zweijährige Kinderbetreuung Variante 20+4=624,- Aufzahlung Gemeinde 1/3 d. Differenz = 71 Euro monatlich

Andere Beispiele für Familienförderungen in Gemeinden

Es gibt natürlich eine Vielzahl von Varianten der Familienförderung in Gemeinden, zumeist sind das Einmalzahlungen ohne Differenzierung ob Eltern zu Hause bleiben oder nicht. Die das Modell der Stadt Seekirchen mit über 10.000 Einwohnern:
Alle Seekirchner Familien erhalten seit dem 1. Juli 2014 zum Zeitpunkt der Geburt sowie zum dritten, sechsten und zehnten Geburtstag ihres Kindes jeweils € 200,-. Ab dem dritten Kind erhöht sich die Förderung für das dritte Kind (vierte, fünfte und jedes weitere) auf € 300,- für alle förderungsrelevanten Geburtstage.

Soll die Marktgemeinde Gössendorf das Berndorfer Modell einführen?

Dazu gibt es drei grundsätzliche Fragen

  • Die ideologische Frage ob es gefördert werden soll, dass Frauen bis zum 3. Jahr zu Hause bleiben, mit allen negativen und positiven Auswirkungen.
  • Die Frage ob das Berndorfer Modell funktioniert, obwohl die Grundidee auf eine Drittelfinanzierung aufbaut und Bund sowie Land Steiermark das Modell die Unterstützung abgelehnt haben.
  • Die Frage ob abgewandelte Versionen, von Gemeinden die sich das Berndorfer Modell angeschaut haben und dann ihre eigene Variante entwickelt haben, nicht sinnvoller sind.

Die ideologische Frage ist die am schwersten zu beantworten ist, ich für meinen Teil möchte niemanden anders vorschreiben was die sinnvollste Variante der Kindererziehung für die jeweilige Lebenssituation ist. Für mich ist es auch nicht Hauptaufgabe der Gemeinde bzw. hat die Gemeinde gar nicht die finanziellen Möglichkeiten in diesem Bereich zu stark ideologisch getrieben aktiv zu werden.

Umsetzung als Drittelfinanzierung

Die Unterscheidung nach Kinderbetreuungsgeld Varianten und Familienleistungen von Bund, Ländern und Gemeinden gedrittelt zu finanzieren sehe ich problematisch. Es herrscht jetzt schon ein Förderdschungel zwischen allen Ebenen, da sollte man nicht auch noch eine Leistung über drei Ebenen finanzieren, vor allem weil dann je nach Gemeinde oder Bundesland selbst wenn der Bund mitmachen würde nur ein Teil des Systems aktiviert ist.

Genau das ist ein Hauptprobleme mit dem Berndorfer System, es vermischt zu viele Themen und Ebenen um theoretisch sinnvoll zu funktionieren. Die 68/131 Euro nur durch die Gemeinde spielen genau den Kritikern in die Hände die sagen, dass bringt kaum jemanden dazu zu Hause zu bleiben oder nicht. Gerade Eltern die aufgrund von der Notwendigkeit zu zwei Einkommen keine Wahlfreiheit haben wird 68 Euro im Monat nicht helfen. Profitieren würden von einer Umsetzung in der Gemeinde primär die Eltern die ohnehin so oder so zu Hause bleiben.

Unterscheidung Kinderbetreuungsgeld Varianten

Wenn es darum geht die Ausgaben für Eltern die zu Hause bleiben dem Aufwand für die Kinderkrippen gleich zu stellen, ist auch die Frage warum 30+6 zu soviel stärker gefördert werden soll als die anderen Kindergeld Varianten.
Im Zeitraum nach den ersten Jahr erhalten ja Eltern mit 12+2 kein Kinderbetreuungsgeld mehr. Für die Gemeinde macht es keinen Unterschied welches Betreuungsgeld Eltern erhalten wenn ein die Betreuungseinrichtungen durch die Gemeinde nicht in Anspruch genommen werden.
Der Betrag den der Kinderkrippenplatz der Gemeinde kosten würde wäre identisch. Die Unterscheidung erscheint dadurch rein ideologisch, man fördert 30+6 stärker damit sich Eltern gar nicht für 12+2/15+3 oder 20+4 entscheiden.
Daher haben die größeren Gemeinden Großarl und Bergheim wohl auch ein anderes Modell gewählt nämlich einen Betrag egal welches Variante des Kindergeldes.

Worüber man diskutieren könnte wäre eine Art Betreuungsgeld, unabhängig davon wie Eltern die Kinderbetreuung regeln.
Also für Tagesmütter genauso wie für andere private Kinderbetreuung, egal welche Kinderbetreuungsvariante die Eltern wählen.
Argumentieren könnte man das damit, dass die Gemeinde wirkliche Wahlfreiheit der Kinderbetreuung bei den 1-3 jährigen bieten möchte und dabei kein Modell bevorzugt, wie es das „Berndorfer Modell“ aber macht.
Bei 100 Euro pro Monat und 40 Kindern wären dafür aber bereits 48.000 Euro pro Jahr notwendig.

In Großarl und Lannach gibt es etwas in dieser Art, wenn es den langfristigen Willen dazu gibt eine Familienförderung einzurichten würde ich die Modelle dieser beiden Gemeinden dem „Berndorfer Modell“ klar vorziehen.

Lannach Familienförderung und Tagesmutterförderung (01.09.2015)

Eltern, welche ihre Kinder zuhause betreuen, bekommen eine Förderung von € 100,- mon./Kind. Voraussetzungen sind, dass der Hauptwohnsitz des Kindes, der Mutter und/oder des Vaters in Lannach ist. Es muss ein Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe gebracht werden und nach Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes (Karenzgeldes).

Tagesmütter/Tagesväter bekommen € 100,- mon./Kind für 40 Wochenstunden. Voraussetzungen sind, dass der Hauptwohnsitz der Tagesmutter/des Tagesvaters, des Kindes, der Mutter und/oder des Vaters in Lannach ist. Es muss ein Nachweis über die Betreuungsstunden gebracht werden.

Eltern von Tagesmutterkindern bekommen einen Zuschuss für Ganztagesbetreuung in der Höhe von € 80,- mon./Kind. Voraussetzungen sind, dass der Hauptwohnsitz des Kindes, der Mutter und/oder des Vaters in Lannach ist. Es muss ein Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe und über die Betreuungsstunden seitens der Tagesmutter/dem Tagesvater, gebracht werden.

Beim Vergleich mit Lannach ist aber ein wichtiger Punkt zu beachten, Lannach nimmt extrem viel an Kommunalsteuern ein und hat dadurch pro Einwohner mehr als doppelt so hohe Steuereinnahmen wie die Marktgemeinde Gössendorf. Das ist ein so gewaltiger Unterschied daher gibt es in Lannach auch sehr viele Förderungen in den unterschiedlichsten Bereichen, in Gössendorf geht ein großer Teil des Budget für jährlich ähnliche Kosten wie Kinderkrippe, Verwaltung, Volksschule, Kindergarten drauf und es bleibt ein gewisser Spielraum. In Lannach ist dieser Spielraum zumindest das halbe Budget!

Änderung Finanzausgleich ab 2018

Ab 1. Jänner 2018 werden die Ertragsanteile im Bereich der Elementarbildung (Kinder bis sechs Jahre) aufgabenorientiert vergeben.
Bis 1.9.2017 soll die Verordnung dazu stehen, bis dahin sollte die Gemeinde keinen Beschluss in Richtung Familienförderung tätigen, weil unklar ist wie sich die finanziellen Rahmenbedinungen in diesem Bereich ändern werden.

Die Finanzausgleichspartner bekennen sich zum Einstieg in die Aufgabenorientierung im Wege von Pilotprojekten. Dadurch wird der Einstieg in den Umstieg vollzogen.
Als Einstieg in eine Aufgabenorientierung wird die Verteilung der Ertragsanteile der Gemeinden teilweise durch eine aufgabenorientierte Verteilung wie etwa die Finanzierung der Elementarbildung (0-6 Jahre) ersetzt.
• Für diesen Teil der Aufgabenorientierung werden die Ertragsanteile der Gemeinden (innerhalb allfälliger Ländertöpfe) anhand von einvernehmlich festgelegten quantitativen und qualitativen Parametern (wie z.B. Qualitätskriterien) verteilt werden.
• Die Auswirkung der Parameter auf die länderweisen Anteile werden beim Umstieg durch eine Anpassung beim Fixschlüssel ausgeglichen.
• Die Aufgabenorientierung im Bereich Elementarbildung (0-6 Jahre) wird bis 1.9.2017 einvernehmlich vorbereitet (Verordnung) und als Pilotprojekt ab dem 1.1.2018 umgesetzt.

Zusammenfassung

Wenn man die ideologischen Bedenken mal außen vorlässt, gibt also drei Gründen die gegen das konkrete „Berndorfer Modell“ sprechen:

  • Es verbindet zu viele Dinge, unter anderem eine Drittelfinanzierung von Bund, Land und Gemeinden wo sich die Sinnfrage eines Teils für sich allein stellt (Land und Bund wird es in der Steiermark sobald nicht geben) und dann wird die Höhe auch noch mit der Variante des Kinderbetreuungsgeldes verbunden.
    Um den Förderdschungel in Österreich nicht noch komplizierter zu machen sollten wir nicht immer neue Förderungsvarianten zu bestehenden Förderungen gleicher Art hinzufügen, vor allem eine die sich auf drei Ebenen aufteilt.
  • Es stellt sich die Frage warum die Gemeinde soviel mehr fördern soll wenn jemand das 30+6 Modell der Kinderbetreuung wählt.Angenommen jemand bleibt nach der Variante 4 (12+2) bis dem 3. Geburtstag des Kindes zu Hause, warum sollte das der Gemeinde im dritten Jahr weniger wert sein als jemand der 30+6 gewählt hat?
    Im Berndorfer Modell wird die 30+6 Kinderbetreuungsvariante viel stärker gefördert als andere Varianten, das kann eigentlich nur ideologisch begründet werden. Ich hinterfrage sehr stark ob die Gemeinde hier ein Lebensmodell so eindeutig gegenüber anderen bevorzugen sollte.
  • Der Finanzausgleich wird ab 2018 im Bereich Kinderbetreuung aufgabenorientiert erfolgen, die finanziellen Auswirkungen im Bereich Elementarbildung (Kinder bis sechs Jahre) sind offen und sollten abgewartet werden. Es ist unklar wie hoch die zusätzlichen Ertragsanteile sein werden und welcher zusätzliche Aufwand dann noch von der Gemeinde im Bereich Kinderkrippe abgedeckt werden muss.
    Die Verordnung zum neuen Finanzausgleich soll bis 1.9.2017 stehen, davor würde ich im Bereich Förderungen von Betreuung gleich welcher Art eher abwarten.